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1029481200000 | Investorenmitteilung

Stellungnahme des Vorsitzenden des Vorstands der EnBW, Gerhard Goll, zur Wiederholung der Anhörung im Ministererlaubnisverfahren E.ON/Ruhrgas

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Karlsruhe. Die Wiederholung der Anhörung kann für alle Beteiligten eine Chance sein. Das setzt aber voraus, dass wirklich die Bereitschaft besteht, die alte Entscheidung zu überdenken. Denn:

Eine rein formelle Wiederholung der Anhörung wird die Ministererlaubnis nicht heilen. Sie hat nämlich mindestens einen gravierenden materiellen Mangel. Dieser liegt darin, dass sie selbst ausdrücklich unterstellt, durch ihren Erlass Wettbewerb im Gasmarkt zu stimulieren, ohne dass dies tatsächlich gewährleistet wäre.

Es bedarf mindestens Änderungen beim Auflagenkonzept, und zwar sowohl inhaltlich als auch bezüglich der Art des Vollzuges.

Zu allen sonstigen Rechtsfragen wollen wir nicht Stellung beziehen, insbesondere nicht zu der Frage, ob eine fehlerhafte Ministererlaubnis in ein und demselben Verfahren überhaupt geheilt werden kann.

Wir werden in der erneuten Anhörung zeigen, dass die bisherige fehlerhafte Ministererlaubnis Wettbewerb im Gasmarkt nicht stimuliert und die bisherigen Auflagen nur zwei Funktionen erfüllen:

Feigenblattfunktion und Ruhigstellung solcher Konkurrenten von E.ON, die bis zur Ministererlaubnis erbittert gegen den Zusammenschluss gekämpft haben.

EnBW hat im Gegensatz zu diesen die industriepolitische Logik des Zusammenschlusses nie verneint, freilich unter der klaren Voraussetzung, dass damit nachhaltig mehr Wettbewerb geschaffen wird. Gerade an dieser Voraussetzung fehlt es nach wie vor. Möglich erscheint es uns aber immer noch, diese Voraussetzung zu schaffen. Es ist Sache derer, die das Verfahren betreiben, dafür in einer eindeutigen Weise zu sorgen.

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