Ordentliche Hauptversammlung 2021
Die nächste ordentliche Hauptversammlung wird als rein virtuelle Versammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Mittwoch, 5. Mai 2021, stattfinden.
Alle notwendigen Unterlagen und Informationen finden Sie zu gegebener Zeit auf dieser Seite.
Fragen und Antworten zur EnBW-Hauptversammlung 2020
Hier finden Sie häufig gestellte organisatorische Fragen rund um die virtuelle Hauptversammlung der EnBW Energie Baden-Württemberg AG.
Termin und Anmeldung
Wann findet die Hauptversammlung statt?
Die Hauptversammlung 2020 findet als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz von Aktionären und deren Bevollmächtigten am Freitag, 17. Juli 2020, ab 10:00 Uhr statt.
Wo können Aktionäre die Einladung und die Tagesordnung zur virtuellen Hauptversammlung einsehen?
Die Einladung zur virtuellen Hauptversammlung wurde im Bundesanzeiger vom 9. Juni veröffentlicht. Von diesem Tag an wurde die Einladung nebst Tagesordnung im Internet unter hv.enbw.com zugänglich gemacht.
Wie und wo kann der EnBW-Aktionär sich zur virtuellen Teilnahme an der Hauptversammlung anmelden?
Die Aktionäre erhalten die Einladung zur virtuellen Hauptversammlung mit der Tagesordnung über ihre Depotbanken zugesandt. Mit einem von der Depotbank beigefügten Antwortblatt hat der Aktionär die Möglichkeit, sich bzw. einen Bevollmächtigten zur virtuellen Teilnahme an der Hauptversammlung anzumelden.
Was macht ein EnBW-Aktionär, der sich rechtzeitig zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet, seine Anmeldebestätigung jedoch nicht erhalten hat?
Ein EnBW-Aktionär, der sich rechtzeitig angemeldet, jedoch keine Anmeldebestätigung mit den Zugangsdaten für das InvestorPortal erhalten hat, nimmt bitte Kontakt mit seiner Depotbank auf.
Teilnahme, Stimmrecht, Dividende
Kann jeder EnBW-Aktionär an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen?
Jeder Aktionär hat das Recht, an der Hauptversammlung selbst virtuell teilzunehmen oder sich vertreten zu lassen. Voraussetzung für die virtuelle Teilnahme ist, dass sich der Aktionär rechtzeitig legitimiert und angemeldet hat.
Voraussetzungen für die virtuelle Verfolgung der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur virtuellen Verfolgung der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft fristgerecht anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen.
Der Nachweis des Aktienbesitzes ist durch eine Bescheinigung des depotführenden Instituts zu erbringen und hat sich auf den Beginn des 26. Juni 2020 (sog. „Nachweisstichtag“) zu beziehen.
Die Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung und der Nachweis des Aktienbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens zum Ablauf des 10. Juli 2020 zugehen.
Die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises des Aktienbesitzes werden in der Regel durch das depotführende Institut vorgenommen. Aktionäre, die rechtzeitig die für eine Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung erforderlichen Unterlagen über ihr depotführendes Institut anfordern, brauchen in diesem Fall nichts weiter zu veranlassen. Im Zweifel sollten sich Aktionäre bei ihrem depotführenden Institut erkundigen, ob dieses für sie die Anmeldung und den Nachweis des Aktienbesitzes vornimmt.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Aktienbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären die für eine Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung erforderlichen Unterlagen (insbesondere eine Anmeldebestätigung und der für den Online-Zugang über das InvestorPortal erforderliche Zugangscode) ausgestellt und zugesandt.
Kann ich die virtuelle Hauptversammlung verfolgen, wenn ich meine Aktien zwischen Nachweisstichtag und dem Tag der Hauptversammlung verkauft habe?
Zur virtuellen Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist derjenige, der den Nachweis erbracht hat, dass er zum Nachweisstichtag, also in diesem Jahr zum Beginn des 26. Juni 2020, Aktien der EnBW Energie Baden-Württemberg AG besessen hat und sich bis spätestens 10. Juli 2020 bei der mitgeteilten Stelle angemeldet hat. Wer Aktien nach dem Nachweisstichtag verkauft, bleibt weiterhin teilnahme- und stimmberechtigt.
Was macht ein EnBW-Aktionär, der keine Einladung zur virtuellen Hauptversammlung erhalten hat?
Da die EnBW-Aktien auf den Inhaber lauten, erfolgt der Versand der Hauptversammlungseinladungen an die Aktionäre grundsätzlich nur über die Depotbanken. Daher sollte sich der Aktionär an seine Depotbank wenden.
Kann der EnBW-Aktionär sein Stimmrecht durch Dritte ausüben lassen?
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte in der virtuellen Hauptversammlung nach entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder einen Dritten ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.
Welche Fristen sind bei der Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zu beachten?
Allen Aktionären und deren Bevollmächtigten bieten wir an, bereits vor oder während der virtuellen Hauptversammlung von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, jeweils nur nach Weisung des die Vollmacht erteilenden Aktionärs abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Aktionäre, die diesen Service nutzen möchten, werden gebeten, sich über ihren Letztintermediär (z.B. depotführendes Institut) zur virtuellen Hauptversammlung anzumelden und den erforderlichen Nachweis des Aktienbesitzes zu erbringen.
Es gibt zwei Möglichkeiten, die von der Gesellschaft bereitgestellten Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen und diesen Weisungen, wie sie abstimmen sollen, zu erteilen:
a) Bevollmächtigung auf dem Postweg im Vorfeld der Hauptversammlung
Zusammen mit der Anmeldebestätigung wird ein Vollmachtsformular übersandt wird, welches auch von der Internetseite http://hv.enbw.com heruntergeladen werden kann. Auf dem Vollmachtsformular kann der Aktionär seine Vollmacht nebst Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts erteilen. Die Vollmacht nebst Weisungen für den Stimmrechtsvertreter ist bis spätestens zum Ablauf des 12. Juli 2020 (d.h. 12.07.2020, 24:00 Uhr MESZ) (Zugang bei der Gesellschaft) per Post zu übermitteln. Später auf dem Postweg eingehende Bevollmächtigungen und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft werden nicht berücksichtigt.
b) Bevollmächtigung bis zur spätesten Stimmenabgabe in der virtuellen Hauptversammlung
Des Weiteren können rechtzeitig angemeldete Aktionäre – auch über den Ablauf des 12. Juli 2020 (24:00 Uhr MESZ) hinaus – Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter Online über das InvestorPortal unter hv.enbw.com erteilen, ändern oder widerrufen. Diese Möglichkeiten sind bis zu dem Zeitpunkt möglich, den der Versammlungsleiter in der virtuellen Hauptversammlung für die späteste Stimmenabgabe bei den Abstimmungen bestimmt.
Wer kann mir bei Fragen zur Stimmrechtsvertretung helfen?
Ihre Fragen zur Stimmrechtsvertretung beantworten wir unter hauptversammlung2020@enbw.com.
Wie gehe ich vor, wenn ich Fragen zur virtuellen Hauptversammlung einreichen möchte?
Aktionäre, die Fragen zur virtuellen Hauptversammlung einreichen möchten, müssen sich fristgerecht anmelden. Die Fragen können bis maximal 15. Juli 2020 ausschließlich online über das InvestorPortal unter hv.enbw.com übermittelt werden.
Welche Dividende soll 2020 für das Geschäftsjahr 2019 ausgeschüttet werden und wann erfolgt die Ausschüttung?
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, eine Dividende in Höhe von 0,70 € pro dividendenberechtigter Stückaktie auszuschütten. Ein Abschlag der Dividende in Höhe von 0,35 € wurde bereits am 14. Mai 2020 ausgezahlt. Die Auszahlung der zweiten Hälfte der beschlossenen Dividende erfolgt am 22. Juli 2020.
Wie hat sich die Dividende entwickelt?
- 2020 0,70 €
- 2019 0,65 €
- 2018 0,50 €
Allgemeines
Wo wird die virtuelle Hauptversammlung im Internet übertragen?
Für angemeldete Aktionäre wird die komplette virtuelle Hauptversammlung im InvestorPortal auf hv.enbw.com übertragen. Die Zugangsdaten für das InvestorPortal erhält der Aktionär mit seiner Anmeldebestätigung übersandt.
Zusätzlich wird die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter und die Rede des Vorstandsvorsitzenden für die interessierte Öffentlichkeit live im Internet unter hv.enbw.com übertragen. Eine Aufzeichnung steht nach der Hauptversammlung ebenfalls auf dieser Seite zur Verfügung.
Wo kann ich ggf. eingehende Gegenanträge einsehen?
Unter hv.enbw.com finden Sie im Bereich „Anträge & Ergebnisse“ alle nach dem Aktiengesetz zugänglich zu machenden Anträge von Aktionären zur Tagesordnung der Hauptversammlung 2020.
Wo finde ich Informationen zu den Rechten als Aktionär?
Eine Darstellung der wesentlichen Rechte als Aktionär finden Sie unter hv.enbw.com.