Anträge für Stilllegung und Abbau von KKP 2 und GKN II sind gestellt

Spätestens Ende 2019 endet der Leistungsbetrieb von Philippsburg 2, spätestens Ende 2022 der von Neckarwestheim II. Aktuell decken beide Anlagen zusammen noch rund ein Drittel des Strombedarfs in Baden-Württemberg.
Die EnKK hat die Anträge für Stilllegung und Abbau beider Blöcke frühzeitig im Juli 2016 beim Umweltministerium Baden-Württemberg eingereicht. Denn die EnKK ist daran interessiert, dass der Rückbau der Anlagen möglichst zügig beginnen kann, sobald sie abgeschaltet werden. Das geht aber nur, wenn die Genehmigungen hierfür rechtzeitig vorliegen. Und die Genehmigungsverfahren dauerten in der Vergangenheit meistens drei bis vier Jahre.
Bereits vor der Antragstellung hat die EnKK eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zwischen November 2015 und Februar 2016 hat die EnKK hierfür auf mehreren Wegen Informationen für die Bevölkerung zur Verfügung gestellt und ist mit interessierten Bürgern bei öffentlichen Veranstaltungen in den Dialog getreten. Hinweise aus der Bevölkerung, die für die Antragstellung relevant waren, hat die EnBW betrachtet. Eine Dokumentation der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung ist auf den Standortseiten von Philippsburg und Neckarwestheim zu finden.
Im weiteren Verlauf der Genehmigungsverfahren wird das Umweltministerium die Öffentlichkeit nochmals beteiligen und beispielsweise Antragsunterlagen öffentlich auslegen. Zur Prüfung der möglichen Umweltauswirkungen des Rückbaus von KKP 2 und GKN II wird die EnKK jeweils eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung durchführen und veröffentlichen. Auf Grundlage dieser Untersuchung werden die Genehmigungsbehörde und von ihr hinzugezogene unabhängige Gutachter jeweils eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchführen.