Bundeskartellamt wird erst im März 2009 über den Einstieg der EnBW bei der EWE entscheiden
Karlsruhe. Das Bundeskartellamt beabsichtigt, den von der EnBW Energie Baden-Württemberg AG geplanten Anteilserwerb in Höhe von 26 Prozent an der Oldenburger EWE AG länger zu prüfen. Das Bundeskartellamt informierte beide Unternehmen in einem Zwischenbescheid, dass die kartellrechtliche Prüfungsfrist auf den 9. März 2009 neu festgesetzt wurde. Die EnBW und die EWE haben dieser Verlängerung zugestimmt.
Eine derartige Fristverlängerung ist angesichts der Komplexität der angestrebten Transaktion, die als größte ihrer Branche seit 2004 gilt, nicht ungewöhnlich. Grund für die Fristverlängerung sind Bedenken des Bundeskartellamtes im Hinblick auf eine mögliche Konzentration in regionalen Gasmärkten infolge des geplanten Anteilserwerbs. Die EnBW ist zuversichtlich, dass im Rahmen des nun verlängerten Prüfverfahrens die noch offenen Punkte geklärt werden können.