Bundesverwaltungsgericht weist Klagen gegen Enteignungsbeschlüsse ab
Bis 2013: 31 Kilometer Mittelspannungsleitungen und 270 Masten
Berlin. Das Bundesverwaltungsgericht Berlin hat in einem heute bekannt gegebenen Revisi-onsurteil die Klagen von Grundstückseigentümern im oberen Donautal gegen Enteignungsbe-schlüsse des Regierungspräsidiums Freiburg abgewiesen. Durch diese Beschlüsse hatte das Re-gierungspräsidium die Kläger verpflichtet, die Überspannung ihrer Grundstücke und zum Teil auch die Errichtung von Leitungsmasten einer neuen 110-kV-Freileitung der Energie Baden-Württemberg AG von Tuttlingen nach Fridingen gegen Entschädigung zu dulden.
Die EnBW begrüßt, dass nach jahrelangem Rechtsstreit das Bundesverwaltungsgericht Berlin als letzte Instanz die Rechtmäßigkeit der Enteignungsbeschlüsse des Regierungspräsidiums Freiburg bestätigt hat. Das Bundesverwaltungsgericht kam insbesondere zu der Auffassung, dass die Rechtsgrundlagen für die Enteignung zur Sicherung einer ausreichenden Energieversorgung und damit zum Wohle der Allgemeinheit verfassungsmäßig sind.
Zu den von den Klägern in erster Linie angeführten Belangen des Naturschutzes macht die EnBW darauf aufmerksam, dass die Behörden per Genehmigungsauflage dafür gesorgt haben, dass im Rahmen eines Abbaukonzeptes im Donautal in erheblichem Umfang Leitungen der Mittelspannung abgebaut werden. Bis heute sind ca. 19 km Freileitungen und 150 Maste abgebaut. Wenn im Jahre 2013 das Abbaukonzept insgesamt verwirklicht sein wird, wird die Natur von insgesamt ca. 31 km Freileitung und 270 Masten entlastet sein.