Christiansen gibt Unterlassungsversprechen ab und drückt Bedauern aus
Karlsruhe. In dem vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf geführten Rechtsstreit zwischen dem Vorstandsvorsitzenden der EnBW AG, Prof. Dr. Utz Claassen, und dem Düsseldorfer Stadtrat i.R., Hans Otto Christiansen, hat der beklagte Christiansen sich im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs verpflichtet, die in diesem Rechtsstreit gegenständliche Äußerung, Prof. Claassen trete auf wie Idi Amin mit einem Messer zwischen den Zähnen und das Blut laufe ihm an den Mundwinkeln herunter, nicht zu wiederholen. Christiansen hat damit, wie von Claassen gefordert, ein rechtswirksames Unterlassungsversprechen abgegeben. Zudem hat Christiansen erklärt, er habe mit dem Vergleich von Claassen mit Idi Amin nicht in der Absicht gehandelt, Claassen in seiner Ehre anzugreifen und bedaure es, falls ein solcher Eindruck entstanden sein sollte.
Aus Sicht von EnBW-Chef Claassen ist mit dem Unterlassungsversprechen und der zusätzlichen Erklärung von Christiansen die gerichtliche Auseinandersetzung zu einem erfreulichen und vernünftigen Abschluss gekommen. Damit ist der absurde und beleidigende Vergleich aus der Welt. Claassen wörtlich: „Ich freue mich, dass mit dem von Herrn Christiansen abgegebenen Unterlassungsversprechen nun schlussendlich Vernunft eingekehrt ist. Es ist allerdings bedauerlich, dass es dafür eines Verfahrens vor dem Oberlandesgericht bedurfte.“