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Die Vorstandskollegen von Prof. Claassen nehmen zu der Anklage durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wegen der so genannten WM-Ticket-Affäre Stellung:

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„Als nationaler Förderer der so erfolgreichen Fußball-WM 2006 in Deutschland hatte die EnBW weit über 13.000 Tickets breit an ganz unterschiedliche Bevölkerungs-, Kunden-, und Mitarbeitergruppen vergeben. Es ist absolut unverständlich, warum ein Versand von einzelnen Gutscheinen für WM-Tickets an einige wenige Landesminister – was bei gesponserten Sport- und Kulturveranstaltungen ja öffentlich bekannte und allgemein übliche Praxis ist – gerade im Fall von Prof. Claassen als strafrechtlich relevanter Tatbestand aufgegriffen wird. Gutachten renommierter Strafrechtsexperten bewerten den Sachverhalt als strafrechtlich unbedenklich. Selbst der Landesjustizminister hat sich noch vor wenigen Tagen öffentlich zu diesem Themenkomplex geäußert und die dienstliche Repräsentationsaufgabe von Amtsträgern bei Sportveranstaltungen auch auf Einladung von Sponsoren als strafrechtlich irrelevant betrachtet. Man kann sich kaum des Eindrucks erwehren, dass bei Prof. Claassen mit zweierlei Maß gemessen wird. Die Sache kommt nun vor Gericht. Wir sind äußerst zuversichtlich, dass am Ende des gerichtlichen Verfahrens ein Freispruch stehen wird.“

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