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Emissionshandel: Die Übertragungsregelung ist ökologisch wirkungslos und verzerrt den Wettbewerb in der Stromproduktion

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Berlin. Das Zuteilungsgesetz 2007 (ZuG 2007), das die Vergabe der CO2-Emissionsberechtigungen regelt, ist zum Teil ökologisch wirkungslos und führt zu einer gravierenden Wettbewerbsverzerrung im Energiesektor. Das ist das Ergebnis einer Studie vom Institut für Volkswirtschaftslehre der Universität Hannover. "Die Regelungen des ZuG 2007 bewirken Kosten- und damit Wettbewerbsvorteile für die bereits jetzt tätigen Stromproduzenten mit hohem CO2 Ausstoß, die klimapolitisch nicht zu rechtfertigen sind", erläuterte Prof. Dr. Lothar Hübl die alarmierenden Erkenntnisse seiner Studie auf einer Pressekonferenz in Berlin. Diese sogenannten "Altemittenten" erhielten über ihren eigentlichen Bedarf hinaus Zertifikate im Wert von bis zu 22 Prozent ihrer Investitionssumme. "Demgegenüber können Wettbewerber, die keine Altemittenten sind, beim Bau neuer Kraftwerke nicht einmal eine Ausstattung erwarten, die dem tatsächlichen Bedarf entspricht, obwohl die ökologische Wirksamkeit ihrer Neuanlagen die gleiche ist", erklärt Hübl weiter. Das benachteilige die Betreiber CO2-freier Kernkraftwerke ebenso wie neue Player auf dem Markt. Die ursprüngliche Absicht des deutschen Zuteilungsgesetzes, Investitionen in innovative, umweltfreundliche Kraftwerkstechnologien zu fördern und damit eine Absenkung des CO2-Ausstoßes zu erreichen, werde verfehlt, so der Gutachter. Die überschüssigen Zertifikate der Altemittenten würden lediglich veräußert und erlaubten den Käufern zusätzliche CO2-Emissionen. Damit komme es nicht zu einer Reduzierung, sondern nur zu einer Verlagerung des CO2-Ausstoßes. Auch rechtlich sei das Zuteilungsgesetz fragwürdig: "Wegen seines Beihilfecharakters ist das Zuteilungsgesetz mit dem Europarecht nicht vereinbar", führte Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Moench aus dem Berliner Büro der Kanzlei Gleiss Lutz aus. "Es verstößt mit seinen wettbewerbsverzerrenden Wirkungen in mehrfacher Hinsicht gegen das Grundgesetz. Die Mechanismen des ZuG 2007 sind ökologisch und damit auch verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen. Hier müssen dringend Konsequenzen für die nächste Handelsperiode, den nationalen Allokationsplan II, gezogen werden". Zum Hintergrund: Im Oktober 2003 trat die EU-Richtlinie zur Einführung eines europaweiten Systems zum Handel mit Emissionszertifikaten in Kraft. Das Ziel: Über den Marktmechanismus die im Kyoto-Protokoll festgelegten Emissionsziele erreichen. Kern des Emissionshandelssystems in Deutschland ist das Zuteilungsgesetz 2007. Nach seinen Vorschriften wird die Vergabe kostenloser Zertifikate auf der Grundlage eines nationalen Allokationsplans geregelt. Derzeit arbeitet die Bundesregierung am Zuteilungsgesetz für die Handelsperiode 2008 bis 2012, dem nationalen Allokationsplan II (NAPII). Das Gutachten erhalten Sie unter huebl@mbox.vwl.uni-hannover.de oder unter sven.bode@hwwa.de. Ansprechpartnerin für Rückfragen in Berlin: Almut Stollberg Kommunikation & Public Affairs EnBW Energie Baden-Württemberg AG Wirtschaft, Politik und Gesellschaft Schiffbauerdamm 1, 10117 Berlin Tel.: (030) 23455-247 Mobil: (0172) 7628014 Fax: (030) 23455-190 E-Mail: a.stollberg@enbw.com V.i.S.d.P.: Jürgen Hogrefe

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