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EnBW darf Brennelemente aus Obrigheim im Zwischenlager Neckarwestheim lagern

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  • Genehmigung wurde vom zuständigen Bundesamt erteilt
  • Wichtiger Schritt auf dem Weg zur „grünen Wiese“ in Obrigheim

Neckarwestheim. Die EnBW hat heute (10. August 2016) vom neu geschaffenen Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) eine Änderungsgenehmigung für das Standort-Zwischenlager des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN) erhalten. Mit dieser Genehmigung dürfen nun auch verbrauchte („abgebrannte“) Brennelemente aus dem Kernkraftwerk Obrigheim im Neckarwestheimer Zwischenlager aufbewahrt werden. Bislang war dort nur die Lagerung von Brennelementen aus dem Betrieb der beiden GKN-Blöcke erlaubt.

„Diese Genehmigung ist ein wichtiger Baustein für unser Vorhaben, abgebrannte Brennelemente von Obrigheim nach Neckarwestheim zu transportieren“, erläutert Jörg Michels, Chef der EnBW Kernkraft GmbH. Für die Umsetzung dieses Transports hatte sich die EnBW im Juni 2016 entschieden: „Durch die Verlagerung der 342 Brennelemente wird der Bau eines weiteren Zwischenlagers in Deutschland überflüssig. Dadurch kann der Standort Obrigheim schneller zu einer nicht-nuklearen Industriefläche, also der sprichwörtlichen „grünen Wiese“ werden. Der Abtransport der Brennelemente unterstützt zudem maßgeblich den weiteren verzögerungsfreien Rückbau des Kernkraftwerks Obrigheim.“ (Siehe auch Pressemitteilung vom 20. Juni 2016)

Die EnBW hatte Ende 2013 die Änderung der seit 2003 bestehenden sogenannten Aufbewahrungsgenehmigung für das Zwischenlager in Neckarwestheim beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beantragt. Die Antragstellung erfolgte frühzeitig, um mit dem BfS sowie mit anderen Behörden Gespräche über die Machbarkeit des Gesamtvorhabens führen zu können. Die Zuständigkeit für das Genehmigungsverfahren ging am 30. Juli 2016 vom BfS auf das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) über. Zuvor fand eine grundsätzliche Neuordnung der behördlichen Zuständigkeiten statt, die der Deutsche Bundestag am 23. Juni 2016 mit dem „Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich des Strahlenschutzes und der Endlagerung“ beschlossen hatte.

Kapazität des Neckarwestheimer Zwischenlagers reicht aus

Für die Einlagerung im Neckarwestheimer Zwischenlager werden die abgebrannten Brennelemente aus Obrigheim in 15 Castor-Behälter sicher verpackt und per Schiff über den Neckar zum Kraftwerksgelände in Neckarwestheim transportiert. Das dortige Zwischenlager verfügt über 151 Stellplätze für Behälter mit Brennelementen. Davon werden jedoch – als Folge des vorzeitigen Ausstiegs aus der Kernenergie – nur rund 125 Plätze für die Zwischenlagerung der Brennelemente aus den beiden Kraftwerksblöcken des GKN benötigt. Die Unterbringung der 15 Castoren aus Obrigheim ist also ohne Erweiterung des Neckarwestheimer Zwischenlagers möglich. Aktuell stehen dort 53 beladene Behälter.

Nächste Schritte: Transportgenehmigung und Fertigstellung Schiffsanlegestelle

Zur Verlagerung der Obrigheimer Brennelemente fehlen nun noch zwei wesentliche Voraussetzungen. Dies ist zum einen die Genehmigung für den Transport der Brennelemente. Auch hier wird das Genehmigungsverfahren vom BfE und nicht mehr vom BfS geführt. Die Antragstellung erfolgte Anfang 2014.

Zum anderen muss die Schiffsanlegestelle in Neckarwestheim fertig gestellt werden, die dort zur Unterstützung der Rückbau-Logistik seit März 2016 in Bau ist (siehe Pressemitteilung vom 23. März 2016). Die Baumaßnahmen werden voraussichtlich Anfang 2017 abgeschlossen sein. Damit ist klar, dass im Jahr 2016 keine Transporte stattfinden werden.

Weitere Informationen zu den Rückbauprojekten der EnBW und den damit im Zusammenhang stehenden Vorhaben sind unter www.enbw.com/kernkraft zu finden.

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