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EnBW erhält Genehmigung für den Bau einer Schiffsanlegestelle am Standort Neckarwestheim – Einrichtung dient der Rückbau-Logistik

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Hier soll die Schiffsanlegestelle auf dem Gelände des Kernkraftwerks Neckarwestheim entstehen.

Karlsruhe. Die EnBW hat durch einen Planfeststellungsbeschluss des Landratsamts Heilbronn grünes Licht für den Bau einer Schiffsanlegestelle auf dem Gelände des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN) erhalten.

Die Anlegestelle wird im Zusammenhang mit dem Rückbau der beiden Kraftwerksblöcke des GKN benötigt. Der Rückbau wird zu einem erhöhten Transportaufkommen von Gütern und Materialien führen. Da das Kraftwerk keinen Anschluss an das Schienennetz der Bahn hat, sind Transporte nur über den Straßen- oder den Wasserweg möglich. Der Umschlag von Gütern über die Anlegestelle und die Nutzung des Wasserwegs wird zu einer Reduzierung der Straßentransporte und zu einer Entlastung des regionalen Straßennetzes führen. Eine gewerbliche Nutzung der Schiffsanlegestelle durch Dritte ist nicht vorgesehen.

Das Gelände des Kernkraftwerks Neckarwestheim grenzt direkt an den Neckar. Die geplante Anlegestelle besteht im Wesentlichen aus einer rund 81 Meter langen Kaimauer, an der Schiffe anlegen können, und aus einer etwa 28 Meter langen Rampe, die vom Ufer in den Neckar führt. Über diese Rampe können Fahrzeuge mit Transportgütern vom Kraftwerksgelände direkt auf Lastschiffe fahren und umgekehrt. Dadurch sind sichere Ladevorgänge auch ohne fest installierten Kran möglich.

Vorbereitend für die Errichtung der Anlegestelle finden in den kommenden Wochen nun zunächst Erdarbeiten an einem Hang auf dem Kraftwerksgelände statt, der an das geplante Bauwerk angrenzt. Den Zeitraum für Bau und Inbetriebnahme der Anlegestelle schätzt die EnBW insgesamt auf knapp ein Jahr.

Umweltauswirkungen des Vorhabens wurden umfangreich geprüft

Die Auswirkungen der Schiffsanlegestelle auf die Umwelt wurden umfangreich geprüft. Untersuchungen und Bewertungen hierzu wurden von der EnBW sowie vom Landratsamt Heilbronn durchgeführt. Das Landratsamt hat abschließend festgestellt, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eingriffe des Bauvorhabens in die Natur werden nur dort vorgenommen, wo sie unvermeidlich sind, und werden so ausgeglichen, dass der Naturhaushalt gewahrt bleibt.

Der nun gefasste Planfeststellungsbeschluss des Landratsamts Heilbronn bündelt drei Genehmigungen, die die EnBW Ende 2014 beantragt hatte. Diese Anträge wurden aus mehreren Rechtsvorschriften abgeleitet, nämlich dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG), dem Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) und der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO).

Rückbau ist auch eine logistische Herausforderung

Am Standort Neckarwestheim betreibt die EnBW Kernkraft GmbH zwei Kernkraftwerke. Block GKN I ist seit 2011 abgeschaltet und befindet sich im sogenannten Nachbetrieb. Die von der EnBW beantragte erste Stilllegungs- und Abbaugenehmigung wird für das 2. Halbjahr 2016 erwartet. Liegt sie vor, kann mit dem Rückbau von GKN I begonnen werden. Mit Block GKN II darf noch maximal bis Ende 2022 Strom produziert werden. Danach soll mit dem Rückbau auch dieser Anlage zügig begonnen werden. Die notwendige Genehmigung wird die EnBW noch im laufenden Jahr beantragen.

Die Organisation der Stoffströme beim Rückbau der Anlagen ist eine logistische Herausforderung. Rechnet man die gesamte Abbaumasse beider Blöcke zusammen, muss in den nächsten Jahrzehnten mit bis zu 1,2 Millionen Tonnen Material umgegangen werden. Allein 98 Prozent davon können – nach gesetzlichen Maßgaben und unter Einhaltung geltender Vorschriften – wieder in den konventionellen Stoffkreislauf überführt werden. Die ausschließliche Nutzung des Transportwegs Straße wäre hierbei nicht optimal.

Die Schiffsanlegestelle ist zudem eine wichtige Option beim Transport von Großkomponenten wie beispielsweise Dampferzeugern. Die EnBW hatte bereits mehrfach darüber informiert, dass unter anderem Dampferzeuger aus dem Block 2 des EnBW-Kernkraftwerks in Philippsburg in Neckarwestheim bearbeitet und die nach der Bearbeitung verbleibenden Abfälle wieder zurück nach Philippsburg transportiert werden sollen.

Sollte die EnKK zudem ihre Überlegungen zum Transport der abgebrannten Brennelemente aus dem Kernkraftwerk Obrigheim in das Standort-Zwischenlager in Neckarwestheim auf Basis entsprechender Genehmigungen in die Tat umsetzen, wäre ein Transport der Brennelemente – verpackt in Castor-Behältern – per Schiff auf dem Neckar die bevorzugte Variante. Bei der Entladung würde ebenfalls die Schiffsanlegestelle genutzt werden. Eine Entscheidung zur Umsetzung dieser Überlegungen hat die EnBW jedoch noch nicht getroffen.

Information und Dialog

Die EnBW hatte bereits im März 2014 begonnen, die Öffentlichkeit über ihre Überlegungen und dann auch Antragstellungen zum Bau der Schiffsanlegestelle zu informieren. Über die Infrastruktur-Maßnahme hat die EnBW zuletzt bei einem Info-Tag im November 2015, in Broschüren, die im Januar 2016 an die Bevölkerung verteilt wurden, sowie in einer Dialog-veranstaltung im Februar 2016 berichtet. Darüber hinaus hat das Landratsamt Heilbronn ein Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren durchgeführt. Dazu gehörten die öffentliche Auslage von zahlreichen Unterlagen im August/September 2015 und ein Erörterungstermin im Januar 2016.

Für Frühjahr/Sommer, wenn sich die Witterungsbedingungen verbessert haben, plant die EnBW für interessierte Bürgerinnen und Bürger einen Info-Tag vor Ort. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Weitere Informationen rund um den Rückbau der EnBW-Kernkraftwerke sind unter der Adresse www.enbw.com/kernkraft zu finden.

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