EnBW erneuert 30 Hochspannungsmaste für zwei Millionen Euro
Steillagen in den Weinbergen erschweren die Arbeiten
Stuttgart. Die EnBW Regional AG beginnt am Montag, 11. Mai 2009, mit der Erneuerung von 30 Hochspannungsmasten einschließlich ihrer Fundamente auf den Gemarkungen Obertürkheim, Untertürkheim, Rotenberg, Uhlbach, Luginsland und Fellbach. Die 110-kV-Freileitung ist eine Querverbindung zwischen Neckartal (Altbach) und dem Remstal (Fellbach) und dient zur Stabilisierung der Netzsicherheit.
Die Maste der Leitungsanlage stammen aus dem Jahre 1924. Nach mehreren Instandsetzungen und Teilerneuerungen tauscht die EnBW Regional AG jetzt für 2,1 Millionen Euro die Maste und Fundamente standortgleich aus. Die aus der Erde herausragenden und sichtbaren Fundamente, sowie die Silhouetten der Maste werden im Wesentlichen beibehalten. Sie haben eine Gesamthöhe zwischen 25 und 30 Meter. Das Mastgewicht liegt im Durchschnitt zwischen fünf und sieben Tonnen. Durch Optimierung der Leitungsführung und stärkerer Auslegung einzelner Maste, können auf den Gemarkungen Obertürkheim, Rotenberg und Luginsland durch Vergrößerung einzelner Spannfelder drei der derzeit 33 Maste ersatzlos abgebaut werden.
Der Austausch der Maste erfolgt mit zwei Baukolonnen und beginnt auf den Gemarkungen Obertürkheim, Untertürkheim, Uhlbach und Rotenberg. Die Bauzeit pro Mast liegt je nach Geländeverhältnissen zwischen zwei und vier Wochen. Besondere Herausforderungen stellen Maststandorte und Anfahrten in Steillagen, Weinbergbereichen und Streuobstwiesen dar.
Die bestehenden Maste werden vorübergehend auf hölzerne Ersatzfundamente seitlich versetzt. An einzelnen Maststandorten kommen provisorische Masten zum Einsatz, so dass der Betrieb und damit die Stromversorgung aufrecht erhalten werden kann. Die vormontierten neuen Maste werden mittels Autokran auf die erneuerten Fundamente gesetzt. Da ein Austausch der Leiterseile derzeit nicht vorgesehen ist, werden die vorhandenen Leiterseile von den alten auf die neuen Maste umgehängt. Dazu muss die Leitung allerdings stromfrei geschaltet werden. Ein Versorgungsunterbrechung wird es durch entsprechende Änderung der Netzführung nicht geben.
Die Eigentümer und Bewirtschafter der Grundstücke wurden vor Baubeginn informiert und über den Ablauf verständigt. Die bauausführende Firma wird Behinderungen und Einschränkungen sowie unvermeidbare Flurschäden so gering wie möglich halten und bei Bedarf entschädigen.