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EnBW für Klimaschutz und Emissionshandel, aber gegen Wettbewerbsverzerrung und Diskriminierung der Kernkraft

Rechtliche Überprüfung des Kompromisses zum Emissionshandel angekündigt
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Karlsruhe. Vor dem Hintergrund des letzte Nacht im Bundeskanzleramt stattgefundenen Spitzengespräches zum Emissionshandel zwischen dem Bundeskanzler und den Ministern Clement und Trittin gibt Prof. Dr. Utz Claassen, der Vorsitzende des Vorstands der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, zu den bisher bekannt gewordenen Inhalten des vereinbarten Kompromisses im Namen des Vorstandes der EnBW folgende Erklärung ab:

"Die Idee des Emissionshandels als langfristiges Optimierungsinstrument an der Schnittstelle zwischen Ökologie und Ökonomie ist grundsätzlich kreativ und gut. Daran hat sich nichts geändert. Entscheidend ist jedoch, wie wir stets betont haben, die konkrete Ausgestaltung.

Dabei ist ganz generell zu begrüßen, dass es nun offenbar eine abgestimmte Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung gibt. Das Verhandlungsergebnis zwischen den betroffenen Fachministern, welches uns noch nicht in allen Details bekannt ist, gilt es nun sorgfältig zu prüfen. Auf Grund unserer Verantwortung gegenüber unseren Aktionären wird dies eine juristische Überprüfung seitens EnBW beinhalten.

Dabei stehen für uns zwei Aspekte im Vordergrund: Wir werden den Sachverhalt, dass die Betreiber von Kernkraftwerken vor dem Hintergrund des Ausstiegsbeschlusses beim Emissionshandel aus unserer Sicht benachteiligt werden, einer eigentums- bzw. verfassungsrechtlichen Prüfung unterziehen müssen. Wer auf Grund des Ausstiegsbeschlusses Kernkraft durch andere Energieträger zu ersetzen hat, muss nach unserer Auffassung für die substituierende Energie vollumfänglich betreiberscharf mit Emissionszertifikaten für die Ersatzbeschaffung der Leistung auch im eigenen Kraftwerksbestand ausgestattet werden. Alles andere wäre insoweit eine nachträgliche Schlechterstellung derjenigen Energieunternehmen, die dem "Atomkonsens" beigetreten sind.

Ebenso werden wir die sogenannte "Übertragungsregelung", die wir als grob wettbewerbsverzerrend erachten, unter wettbewerbsrechtlichen Aspekten zu untersuchen haben. Nach dem derzeitigen Stand unserer Informationen werden aus unserer Sicht durch den vereinbarten Kompromiss die Betreiber alter Braunkohlekraftwerke einseitig bevorteilt.

Die EnBW teilt ausdrücklich den Wunsch und das Ziel der Bundesregierung, auf dem Wege des Emissionszertifikatehandels zu einer Verringerung des Ausstoßes von Klimagasen zu kommen. Wir sind allerdings der Meinung, dass dies ohne Wettbewerbsverzerrungen und ohne Diskriminierungen der Kernenergie erfolgen und möglich sein sollte.

Ökologie und Ökonomie können nach unserer Überzeugung unter voller Beachtung der Wettbewerbsfairness in Einklang gebracht werden. Die Vorstellung der Dominanz von Ökologie über Ökonomie ist dabei nach unserer Einschätzung ebenso abwegig wie die Idee, ein grundsätzliches abstraktes Optimierungsinstrument zur konkreten spezifischen Gestaltung und Beeinflussung des Energiemixes einsetzen zu können."

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EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Durlacher Allee 93
76131 Karlsruhe
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