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EnBW gibt Stromsteuer an Kunden weiter

Tarifanpassung zum 1. Januar 2003
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Staatsanteil an durchschnittlichen Stromkosten bei 41 Prozent

Stuttgart. Die EnBW Energie-Vertriebsgesellschaft mbH wird die zum 1. Januar 2003 wirksame Erhöhung der Stromsteuer (Ökosteuer) an ihre Kunden im Allgemeinen Tarif weitergeben, gleichzeitig jedoch ihren Grundpreis und Verrechnungspreis stabil halten. Nach Bundesgesetz erhöht sich der Regelsteuersatz für Strom zum Jahresbeginn 2003 brutto um 0,30 Cent je Kilowattstunde (kWh). Durch die erhöhte Stromsteuer steigen somit die Stromkosten für einen Durchschnittshaushalt mit einem Jahresverbrauch von rund 3.500 kWh brutto im kommenden Jahr um 1,85 Prozent bzw. 0,9 Euro im Monat.

Nach derzeitigem Stand des Gesetzgebungsverfahrens wird sich zudem auch der ermäßigte Stromsteuersatz für Elektrospeicherheizungen, die vor dem 1. April 1999 installiert worden sind, von 50 auf 60 Prozent des regulären Stromsteuersatzes erhöhen.

Tritt dieses Gesetz in Kraft, würden sich entsprechend auch die EnBW Tarife für diese Kunden erhöhen. Im Zusammenhang mit der Weitergabe der erhöhten Stromsteuer an ihre Kunden, verweist die EnBW auch darauf, dass der Anteil gesetzlich verursachter Kosten am Strompreis weiter zunimmt. Stromsteuer und staatlich verordnete Sonderlasten für Kraft-Wärme-Kopplung und erneuerbare Energien seien mittlerweile für einen Großteil des Strompreises verantwortlich. Nach Berechnungen des Verbands der Elektrizitätswirtschaft (VDEW) werde im Jahr 2003 der gesamte Staatsanteil an Stromkosten für einen Durchschnittshaushalt (3.500 kWh Jahresverbrauch) im Bundesdurchschnitt 41 Prozent betragen, so die EnBW.

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EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Durlacher Allee 93
76131 Karlsruhe
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