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EnBW: Justizskandal weitet sich aus

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Ermittlungsverfahren entgegen Rechtsauffassung des Justizministeriums/Rechtliche Ungleichbehandlung setzt sich fort

Karlsruhe. Die neuerlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart  wegen Einladungen zu Spielen des VfB Stuttgart gegen Umweltministerin Gönner und den Vorstandsvorsitzenden der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Prof. Dr. Claassen, sind absurd.

Die Ermittlungen

  • widersprechen der klar formulierten Rechtsauffassung des baden-württembergischen Justizministeriums, das gegenüber dem Landtag am 7.11.2006  erklärt hat: „Es gehört zu den dienstlichen Aufgaben der Mitglieder der Landesregierung, das Land in der Öffentlichkeit zu repräsentieren. Dazu gehört auch die Präsenz bei Sportveranstaltungen. Dies gilt für Fußballspiele der Bundesliga wie der Weltmeisterschaft... .“ Es mache grundsätzlich keinen Unterschied, wenn die entsprechenden Freikarten von einem Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.
  • widersprechen den öffentlichen Erklärungen  des Justizministers Ulrich Goll vom Sommer diesen Jahres: „Es wird erwartet, dass Regierungsmitglieder bei Sportveranstaltungen Präsenz zeigen“ (Stuttgarter Nachrichten vom 10.06.2006).
  • widersprechen der von der Staatsanwaltschaft Stuttgart selbst zum Ausdruck gebrachten Rechtsauffassung, die noch vor wenigen Wochen  erklärt hat: „Der Besuch von Fußballspielen gehört zu den repräsentativen Aufgaben von Mitgliedern der Landesregierung.“   (Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft in der Bild-Zeitung vom 21.07.2006).
  • widersprechen dem Beschluss des Landgerichts Karlsruhe, das am 07.11.2006 festgestellt hat: „In der Einladung hochrangiger Amtsträger als Repräsentanten des Staates zu öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen ist grundsätzlich keine strafbare Vorteilsannahme oder –gewährung zu sehen.“

Diese evidenten Widersprüche werden fortlaufend von einzelnen Staatsanwälten ignoriert. Obendrein hat die Stuttgarter Staatsanwaltschaft heute, am 20.11.2006, mit insgesamt sieben Personen die Geschäftsräume der EnBW zum Zwecke der Hausdurchsuchung aufgesucht.

Dies ist nach Ansicht der EnBW völlig unverhältnismäßig und auch völlig unverständlich, da die EnBW von Anfang an völlige Transparenz gewährleistet hat.

Aus Sicht der EnBW drängt sich mit Blick auf das Gebaren einzelner Staatsanwaltschaften mittlerweile der Verdacht auf, dass es bei diesen Ermittlungsverfahren nicht mehr um die objektive rechtliche Würdigung eines Sachverhaltes geht. Das Ermittlungsverfahren trägt vielmehr Züge eines neuerlichen Versuchs einer baden-württembergischen Ermittlungsbehörde zur unbegründeten Rufschädigung gegenüber dem Unternehmen EnBW und seinem Vorstandsvorsitzenden. Dafür spricht auch, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart den Verdacht, Prof. Dr. Utz Claassen habe Tanja Gönner zu zwei Bundesligaspielen eingeladen, bereits öffentlich gemacht hat, ohne vorher den Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Der entsprechende Vorwurf ist objektiv und beweisbar falsch.

Noch unverständlicher werden die Ermittlungen, wenn man weiß, dass am 3. Dezember 2005 nicht nur Umweltministerin Gönner, sondern auch verschiedene andere Landesminister bei verschiedenen Gastgebern zum Fußballspiel VfB Stuttgart gegen FC Bayern München eingeladen waren – unter anderem der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll.

Angesichts dieser Ereignisse sorgt sich der gesamte EnBW-Vorstand um die Rechtsstaatlichkeit im Hinblick auf die Ermittlungen. „Wenn augenscheinlich der Gleichbehandlungsgrundsatz bei einzelnen Staatsanwaltschaften keine Rolle mehr spielt und das Justizministerium erkennbar untätig bleibt, kann und muss man wohl von einem Justizskandal sprechen“, so EnBW-Vorstand Dr. Bernhard Beck.

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