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EnBW Kernkraft GmbH reicht Anträge für Errichtung und Betrieb einer Schiffsanlegestelle für das Kernkraftwerk Neckarwestheim ein

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Luftbild des Kernkraftwerks Neckarwestheim mit Markierung des für die Schiffsanlegestelle vorgesehenen Bereichs (Quelle: EnBW Kernkraft GmbH)

Karlsruhe. Die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) hat heute Anträge für die Errichtung und den Betrieb einer Schiffsanlegestelle auf dem Gelände des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN) gestellt. Die Antragstellungen stehen im Zusammenhang mit den Überlegungen der EnKK, abgebrannte Brennelemente – verpackt in Castor-Behältern – aus dem Kernkraftwerk Obrigheim (KWO) in das Standort-Zwischenlager des GKN zu überführen. Über diese Überlegungen hatte die EnKK seit April 2013 regelmäßig die Öffentlichkeit informiert. Die Anlegestelle stellt eine Option für die Schiffsentladung dar, falls die Castor-Behälter über den Neckar transportiert werden würden.

Die erforderlichen Anträge für eine Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung des Standort-Zwischenlagers in Neckarwestheim sowie für den Transport der Brennelemente waren bereits im Dezember 2013 bzw. im März 2014 gestellt worden. Hierüber hatte die EnKK die Öffentlichkeit informiert. Eine abschließende Entscheidung darüber, ob die KWO-Brennelemente tatsächlich nach Neckarwestheim überführt werden, hat die EnKK noch nicht getroffen.

„Die heutigen Antragstellungen sind ein weiterer Baustein, um die Machbarkeit unserer Überlegungen zusammen mit den zuständigen Behörden vertieft diskutieren zu können. Als Ergebnis der Gespräche mit den Behörden streben wir das Vorliegen einer konkreten, genehmigungsfähigen Konzeption für die Umsetzung der Transporte an“, erläutert Jörg Michels, Vorsitzender der EnKK-Geschäftsführung.

„Eine Verlagerung der Brennelemente aus Obrigheim in das Zwischenlager in Neckarwestheim halten wir für vorteilhaft – auch im Sinne der Energiewende. Denn es ließe sich der Bau eines weiteren Zwischenlagers für abgebrannte Brennelemente vermeiden, und der Standort Obrigheim könnte schneller zu einer sprichwörtlichen ‚grünen Wiese‘ werden“, so Jörg Michels weiter.

Die Anträge für die Schiffsanlegestelle in Neckarwestheim leiten sich aus mehreren Rechtsvorschriften ab, nämlich aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und dem Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) sowie der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO). Genehmigungsbehörden sind das Regierungspräsidium Stuttgart, das Wasser- und Schifffahrtsamt Stuttgart sowie das Landratsamt Heilbronn.

Zum Hintergrund: Die EnKK prüft Überführung von Brennelementen aus Obrigheim nach Neckarwestheim

Um den Bau eines weiteren Zwischenlagers für abgebrannte Brennelemente zu vermeiden, prüft die EnKK die Überführung von 342 Brennelementen aus dem Kernkraftwerk Obrigheim (KWO) in das vorhandene Zwischenlager des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN). Dort haben sich durch die Verkürzung der Laufzeiten der Kernkraftwerke freie Kapazitäten ergeben. Es liegt mit einer Entfernung von rund 35 Kilometern (Luftlinie) dem KWO am nächsten.

Das Kernkraftwerk Obrigheim könnte bei einer Umsetzung dieser Variante perspektivisch deutlich schneller frei von nuklearen Brennstoffen sein und damit schneller zu einer sprichwörtlichen „grünen Wiese“ werden. Für einen verzögerungsfreien Rückbau in Obrigheim müsste die jetzige Lagerstätte der Brennelemente im Jahr 2016/2017 geräumt sein.

Das Zwischenlager des GKN verfügt insgesamt über 151 Plätze für Lagerbehälter mit abgebrannten Brennelementen („Castoren“). Die EnKK prognostiziert, dass nach Betriebsende von Block Neckarwestheim II nur etwa 125 Plätze mit Brennelementen aus Neckarwestheim belegt sein werden. Die Brennelemente aus Obrigheim wären in 15 Lagerbehältern verpackt, würden also problemlos im Zwischenlager Neckarwestheim Platz finden.

Um die technische Machbarkeit dieser Überlegungen zu prüfen, hat die EnKK im Jahr 2013 eine Studie in Auftrag gegeben. Darin wurden auch die verschiedenen Transportmittel und -routen betrachtet. Demnach ist ein Transport der Brennelemente – verpackt in Castor-Behältern – per Schiff auf dem Neckar die Variante, die zu bevorzugen ist. Eine Alternative stellt der Transport auf der Straße dar.

Bei einem Schiffstransport käme voraussichtlich das sogenannte „Roll on / Roll off“-Prinzip zur Anwendung. Hierbei würde ein Straßenfahrzeug mit den Behältern vom Kraftwerksgelände in Obrigheim auf ein Schubschiff fahren, während des Transports auf dem Schiff verbleiben und dann mit den Behältern am Kraftwerksgelände in Neckarwestheim wieder vom Schiff herunter fahren. Die jeweils erforderliche Schiffsanlegestelle ist in Obrigheim bereits vorhanden, in Neckarwestheim müsste sie noch gebaut werden. Alternativ ist in Neckarwestheim auch eine Entladung mit einer geeigneten Krananlage möglich. Das „Roll on / Roll off“-Prinzip ist in Obrigheim bereits bei früheren Transporten erprobt worden, z. B. bei der Verladung von Dampferzeugern.

Für das gesamte Vorhaben sind mehrere Genehmigungen erforderlich. Im Dezember 2013 hat die EnKK beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) eine Änderungsgenehmigung der vorhandenen atomrechtlichen Aufbewahrungsgenehmigung für das Zwischenlager in Neckarwestheim beantragt. Denn die aktuell geltende Genehmigung für das Zwischenlager sieht nur die Einlagerung von Brennelementen der Blöcke Neckarwestheim I und II vor.

Darüber hinaus wurde im März 2014 beim BfS eine atomrechtliche Transportgenehmigung für die Obrigheimer Brennelemente beantragt. Die hierfür vorgesehenen Behälter haben bereits im November 2013 vom BfS eine verkehrsrechtliche Zulassung erhalten.

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