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1099666800000 | Pressemitteilung

EnBW mahnt Minister Pfister zur Wahrheit

Unterlassungsklage und Schadensersatzansprüche angedroht
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Karlsruhe. Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG hat heute Minister Ernst Pfister in einem Brief des für den Rechtsbereich zuständigen Konzernvorstandes Dr. Bernhard Beck formell aufgefordert, in Zukunft unwahre Behauptungen über die EnBW und ihren Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Utz Claassen zu unterlassen. Für den Wiederholungsfall droht sie mit einer Unterlassungsklage und gegebenenfalls Schadensersatzansprüchen.

Nach einem Bericht der "Heilbronner Stimme" sowie der "Südwest Presse" vom 04.11.2004 hat sich Minister Pfister zu einem Zitat des EnBW-Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Claassen aus einem Brief von Bundesumweltminister Jürgen Trittin an den EnBW-Technikvorstand Prof. Dr. Ing. Thomas Hartkopf vom 27.09.2004 geäußert und behauptet: "Da ist einfach nicht die Wahrheit verbreitet worden" bzw. Claassen sage "...nicht die Wahrheit".

Diese ungeheuerliche Behauptung kann die EnBW nicht hinnehmen, da sie nachweislich falsch ist. Im genannten Schreiben von Bundesminister Trittin vom 27. September 2004 heißt es wörtlich:

"Die EnBW hat sich in einer Pressemitteilung ausdrücklich zu einer Politik der Null-Toleranz in Sicherheitsfragen bekannt. Ich begrüße dies. Ich muss ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Möglichkeit der offenen Diskussion von Sicherheitsfragen innerhalb des Unternehmens wesentlicher Bestandteil eines effektiven Sicherheitsmanagements ist, wie ich es von den deutschen Atomkraftwerksbetreibern erwarte. Dies schließt ein, dass kein Beschäftigter befürchten muss, Kritik an der Sicherheit des Anlagenbetriebs führe zu persönlichen Nachteilen."

Das Zitat belegt eindeutig, dass Bundesminister Trittin die EnBW-Politik der Null-Toleranz ohne Einschränkung gut heißt. Der im Nachgang der Zustimmung folgende Satz, dass die offene Diskussion von Sicherheitsfragen innerhalb des Unternehmens wesentlicher Bestandteil eines effektiven Sicherheitsmanagements ist, wird selbstverständlich von der EnBW mitgetragen und schränkt die Zustimmung von Bundesminister Trittin in keiner Weise ein. Es entspricht auch der EnBW-Unternehmenskultur, dass kein Mitarbeiter befürchten muss, wegen Kritik an der Sicherheit des Anlagenbetriebs persönliche Nachteile erleiden zu müssen. Insofern trifft auch diese Feststellung von Bundesminister Trittin exakt die Position der EnBW, die in einer Mitarbeiterinformation vom 24. September 2004 zum Ausdruck gekommen ist. Dort wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die EnBW eine schnelle und offene Kommunikation von Fehlern als wichtigen Bestandteil ihrer Sicherheitskultur sieht.

Die EnBW ist bestürzt über die ungeheuerliche Verdrehung der Tatsachen durch Minister Pfister und weist für den Wiederholungsfall darauf hin, dass das Unternehmen mit einer Unterlassungsklage vorgehen wird und sich eventuelle Schadensersatzansprüche vorbehält.

Auch die vom Wirtschaftsministerium wiederholt geäußerte, unzutreffende Behauptung, die Null-Fehler/Null-Toleranz-Politik widerspreche den nachträglichen Auflagen zur Betriebsführung für die baden-württembergischen Kernkraftwerke, weist die EnBW auf das Schärfste zurück. Gerade diese Politik dient dazu, menschliche Fehler in den Kernkraftwerken weiter zu reduzieren und die Kommunikation im Unternehmen zu stärken. Eingriffe des Wirtschaftsministers bzw. Wirtschaftsministeriums in sensible Bereiche der Hoheitssphäre des Unternehmens kann die EnBW nicht länger hinnehmen, da dies die Mitarbeiter verunsichern könnte und zudem dem von der EnBW angestrebten höchst möglichen Sicherheitsniveau in den Kernkraftwerken abträglich sein könnte.

Die EnBW hat von einer Unterlassungsklage nur abgesehen, um den Fall nicht weiter eskalieren zu lassen. Unmissverständlich weist der EnBW-Vorstand einmütig darauf hin, dass die EnBW bei weiteren unberechtigten Vorwürfen gegenüber dem Unternehmen den Rechtsweg beschreiten wird.

Dr. Beck äußerte sich über die erneuten Einlassungen des Ministers auch persönlich überrascht: "Für uns war der Vorgang schon abgeschlossen. Das Spiel war längst abgepfiffen. Für eine Verlängerung bestand erkennbar kein Grund."

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