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EnBW Regional AG hält Netzentgelte 2005 weitgehend konstant trotz zusätzlicher Kosten aus Regelenergie für Windkraft

Netzentgelte ab 1. Januar 2005 veröffentlicht
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Gesetzlich bedingte Mehrbelastung des Südens soll durch interne Kostensenkung abgemildert werden

Stuttgart. Die Entgelte für die Verteilung elektrischer Energie bleiben im Netz der EnBW Regional AG ab 1. Januar 2005 weitgehend konstant, obwohl sich die in die Netzentgelte einfließenden Kosten aus dem vorgelagerten Transportnetz, dem 380-/220-Kilovolt-Höchstspannungsnetz, erhöht haben. Die Kostensteigerungen durch den zunehmenden Bedarf an teurer Regelenergie im vorgelagerten Höchstspannungsnetz der EnBW Transportnetze AG werden durch eigene Einsparungen im Verteilnetz zum größten Teil aufgefangen. Die durchschnittlichen Netznutzungsentgelte erhöhen sich dadurch im Hochspannungsnetz lediglich um 0,2 %, im Mittelspannungsnetz um 0,7 % und im Niederspannungsnetz um 0,8 %. Diese Netznutzungsentgelte werden den Unternehmen in Rechnung gestellt, die elektrische Energie liefern oder weiterverteilen; sie sind damit neben den Erzeugungskosten und den Steuern und Abgaben indirekt eine der Komponenten des vom Verbraucher zu bezahlenden Strompreises.

Vor diesem Hintergrund sind die angekündigten Erhöhungen für die Nutzung der EnBW-Netze streng nach den geltenden Regeln kalkuliert und gleichwohl im Ergebnis sehr moderat, zumal selbst prominente Wettbewerber öffentlich anerkennen, dass der Süden Deutschlands durch die gesetzlichen Auflagen besonders belastet wird. Für unsere Kunden werden diese Belastungen allerdings nur in geringem Umfang spürbar, da sie durch zusätzliche Effizienzsteigerungen im Verteilnetz der EnBW weitgehend kompensiert werden. Diese Politik, mittels Effizenzsteigerung kostendämpfend zu wirken, steht im Übrigen voll in der marktwirtschaftlichen Logik des EnBW-Vorschlags zu einer sogenannten Anreizregulierung in den deutschen Stromnetzen, bzw. zu einer vorab wirkenden staatlichen Regulierung der Durchleitungsentgelte, deren Ertrag sowohl den Kunden wie auch den Betreibern selbst zugute kommen soll.

Wesentliche Ursache für die Erhöhung der Nutzungsentgelte im vorgelagerten Transportnetz, ist der nach der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) schon seit 1. August 2004 geltende neue Ausgleichsmechanismus für Strom aus Windkraftanlagen. Die EnBW Transportnetze AG muss jetzt den auf Baden-Württemberg entfallenden Anteil der bundesweit ins Netz eingespeisten Windenergie direkt aufnehmen und die Erzeugungsschwankungen laufend ausgleichen. Die von EnBW auszugleichende Windleistung steigt damit um den Faktor 10 von ca. 200 MW auf rund 2000 MW. Die Entgelte auf der Höchstspannungsebene steigen deshalb um 9,5 Prozent.

Die Kostensteigerungen im Transportnetz wirken sich durch die vorgegebene Kostenwälzung direkt auf die darunter liegenden Spannungsebenen des Verteilnetzes aus. Den Mehraufwendungen kann die EnBW Regional AG allerdings Kostensenkungen gegenüber stellen, die sich im wesentlichen aus dem Effizienzsteigerungsprogramm der EnBW ergeben. Indem dieses Programm überall dort wirkt, wo die Kosten überhaupt beeinflussbar sind, können die Entgelterhöhungen in den Netzen der Hoch-, Mittel- und Niederspannung minimiert werden. Die zum Januar 2005 gültigen Netznutzungsentgelte entsprechen den Kriterien, die die Verbände der Netzbetreiber und der Netznutzer miteinander vereinbart haben.

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