Ehemaliger Fremdmitarbeiter behauptet: "Lücken im Sicherungsbereich beim Kernkraftwerk Neckarwestheim." EnBW schaltet Staatsanwalt
Karlsruhe. Am 8. Juli 2009 hat die EnBW Energie Baden-Württemberg AG das baden-württembergische Umweltministerium als atomrechtliche Aufsichtsbehörde über ein Gespräch mit einem ehemaligen Mitarbeiter einer im Kernkraftwerk Neckarwestheim tätigen Fremdfirma informiert. In diesem Gespräch behauptete der ehemalige Fremdfirmenmitarbeiter, im Rahmen seiner Tätigkeit auf angebliche Lücken u. a. im Sicherungsbereich gestoßen zu sein. Diese habe er dokumentiert. Da sich im Verlauf des Gesprächs deutlich erkennbare Anzeichen ergeben haben, dass der „Hinweisgeber“ offenbar eine Zahlung für das angeblich brisante Material fordert, hat die EnBW unverzüglich bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn Strafantrag wegen des Verdachts der Nötigung u. a. gestellt. Zeitgleich wurde das Umweltministerium als Atomaufsichtsbehörde informiert.
Zum derzeitigen Zeitpunkt liegen der EnBW vom „Hinweisgeber“ keine Nachweise für die behaupteten Sicherheitslücken vor. Die angeblich vorliegende Dokumentation wurde der EnBW nicht zugänglich gemacht.
Im Rahmen ihrer Sicherheitsphilosophie ist es für die EnBW selbstverständlich, den Wahrheitsgehalt der Behauptungen so weit wie möglich unverzüglich zu prüfen, zu bewerten und ggf. entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Auch hierzu dienen die unverzügliche Stellung eines Strafantrags sowie die Information des Umweltministeriums.