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1286254260000 | Pressemitteilung

EnBW und EVN unterbreiten gemeinsames Angebot von EVN-Aktien

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Karlsruhe. Im Zuge der angekündigten Kapitalerhöhung der EVN AG („EVN“) bietet die EnBW Energie Baden-Württemberg AG („EnBW“) bis zu 40.884.326 EVN‐Aktien (inkl. 4.088.432 Greenshoe Aktien) aus dem Bestand der EnBW im Rahmen eines gemeinsamen Angebots mit der EVN in Höhe von insgesamt bis zu 57.236.908 EVN-Aktien an. Vor Durchführung der angekündigten Kapitalerhöhung der EVN hält EnBW 35,72 % des Aktienkapitals der EVN.

Die Angebotsfrist für die EVN Aktien aus dem Bestand der EnBW sowie die Bezugsfrist für die von der EVN AG im Zuge der Kapitalerhöhung auszugebenden neuen Aktien soll voraussichtlich vom 6. Oktober 2010 bis zum 20. Oktober 2010 laufen. Die durch die EnBW angebotenen Aktien sowie jene neuen Aktien, für die keine Bezugsrechte ausgeübt werden, sollen im Rahmen eines öffentlichen Angebots Privatanlegern und institutionellen Investoren in Österreich und im Rahmen von Privatplatzierungen institutionellen Investoren außerhalb Österreichs angeboten werden.

Die Preisspanne des gemeinsamen Angebotes wurde auf EUR 10,50 - EUR 13,50 festgesetzt. Der endgültige Bezugs- und Angebotspreis, die endgültige Anzahl neuer Aktien sowie die endgültige Anzahl bestehender EVN Aktien aus dem Bestand der EnBW sollen in einem Bookbuilding-Verfahren ermittelt und nach Ablauf der Bezugs- und Angebotsfrist festgesetzt und voraussichtlich am 21. Oktober 2010 bekannt gegeben werden. Als erster Handelstag der neuen Aktien an der Wiener Börse ist der 22. Oktober 2010 vorgesehen.

Die Kapitalmaßnahme benötigt noch die Billigung des Prospektes für das öffentliche Angebot durch die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde, die für heute, den 5. Oktober 2010 erwartet wird.

Die Transaktion wird von der Deutschen Bank, Raiffeisen Centrobank und Société Générale Corporate & Investment Banking als Globale Koordinatoren und Joint Bookrunner begleitet.

Rechtlicher Hinweis

Diese Pressemitteilung wurde nur für Informationszwecke erstellt. Sie stellt kein Angebot, eine Einladung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Aktien, von EnBW Energie Baden-Württemberg AG (EnBW), eine Gesellschaft der EnBW Gruppe, der EVN AG oder irgendeiner anderen Gesellschaft dar. Ein öffentliches Angebot von Aktien der EVN AG in Deutschland ist erst zulässig nach Veröffentlichung eines Prospekts, der von der österreichischen Finanzmarktaufsicht gebilligt und an die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht notifiziert wurde aufgrund der Prospektrichtlinie (EG) Nr. 71/2003 of November 4, 2003 in der geltenden Fassung, § 17 des deutschen Wertpapierprospektgesetzes und allen anderen relevanten Umsetzungsbestimmungen in Deutschland oder unter anderen Voraussetzungen unter denen die Veröffentlichung eines Prospekts durch die Emittentin gemäß Artikel der Prospektrichtlinie nicht erforderlich ist.

Diese Pressemitteilung ist nicht zur Weitergabe in die, oder Veröffentlichung in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) bestimmt und darf nicht an "U.S. persons" (wie in Regulation S des U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung definiert) sowie an Publikationen mit allgemeiner Verbreitung in den USA weiter gegeben oder verteilt werden. Diese Pressemitteilung ist weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den USA. Die Wertpapiere der EVN AG wurden nicht gemäß den Vorschriften des Securities Act von 1933 registriert und dürfen ohne vorherige Registrierung bzw. ohne Vorliegen einer Ausnahme von der Registrierungsverpflichtung nicht an U.S. persons verkauft, zum Kauf angeboten oder geliefert werden. Es erfolgt kein öffentliches Angebot von Wertpapieren der EVN AG in den USA. Diese Pressemitteilung ist nur an Personen gerichtet, (i) die außerhalb des Vereinigten Königreichs sind oder (ii) die Branchenerfahrung mit Investitionen im Sinne von Artikel 19 (5) der U.K. Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der geltenden Fassung) (die "Order") haben oder (iii) die Artikel 49 (2) (a) bis (d) der Order ("high net worth companies, unincorporated associations etc.") unterliegen (alle solche Personen im folgenden "Relevante Personen" genannt). Eine Person, die keine Relevante Person ist, darf nicht auf Grund dieser Mitteilung oder ihres Inhaltes tätig werden oder auf diese vertrauen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.

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