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EnBW: vorläufiger Stand zu GKN II

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Karlsruhe. Wie bereits durch das Ministerium für Umwelt und Verkehr des Landes Baden-Württemberg (UVM) gemeldet wurde, ist im Kernkraftwerk Neckarwestheim, Block II(GKN II) während der Jahresrevision Ende Juli 2004 eine geringe Menge radioaktiv kontaminierten Wassers in den nicht radioaktiven Sekundärkreislauf des Kraftwerks gelangt. Über die anschließende Maschinenhausentwässerung wurde dieses Wasser in den Neckar geleitet. Die Gesamtaktivität dieser Einleitung betrug maximal zwei Megabecquerel und entspricht damit lediglich zwei Prozent der zulässigen rechnerischen Tagesradioaktivitätsabgabe beider Kraftwerksblöcke in den Neckar. Eine Gefahr für Menschen und Umwelt hat also nicht bestanden.

Gleichwohl wurde der Vorfall unverzüglich zum Zeitpunkt seiner Entdeckung, nämlich am 18. August 2004, als die Anlage wieder angefahren wurde, dem UVM mitgeteilt. UVM und die Verantwortlichen des GKN II stehen seitdem im fachlichen Kontakt, um die Ursachen dieser Kleinstleckage im Dampferzeuger zu erforschen. Die Meldung, das UVM sei erst am 27. August 2004 von dem Vorfall unterrichtet worden, entspricht also nicht den Tatsachen.

Die Zeitspanne indes zwischen dem Zeitpunkt des Vorfalls, dem 27. Juli 2004 und seiner Entdeckung am 18. August 2004 erklärt sich zum einen aus der Tatsache, dass nur eine sehr geringe Menge kontaminierten Wassers vom Sekundärkreislauf über die Maschinenhausentwässerung in den Neckar abgeleitet wurde. Die Kontamination am Ende des Abgabepfades war also kaum nachweisbar. Zum anderen befand sich die Anlage in der Revision, war also nicht in Betrieb, so dass die hier gezielt zu vollziehende Messtätigkeit im Dampferzeuger plangerecht erst wieder mit dem Anfahren der Anlage am 18. August 2004 vollzogen wurde. Dort wurde dann das Ereignis entdeckt. Es wird nach vorläufiger Bewertung als meldepflichtig nach der Kategorie N (Normalmeldung), INES 1, eingestuft.

Die Ursachenanalyse ist zur Zeit noch nicht abgeschlossen. Die wesentlichen Ergebnisse werden morgen, am 1. September 2004 vorliegen. Die bisherigen Erkenntnisse deuten darauf hin, dass eine Rückschlagklappe zwischen beiden Kreisläufen Funktionsmängel hatte.

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