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EnBW weist Vorwürfe des Bundesumweltministeriums mit Nachdruck zurück

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Störfallbeherrschung jederzeit gewährleistet

Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG verwahrt sich mit Nachdruck gegen die Aussage des Bundesumweltministeriums (BMU) vom 17. Februar 2005, wonach es im Zusammenhang mit der Beherrschung eines theoretischen Kühlmittelverluststörfalls Mängel im Sicherheitsmanagement des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP) festgestellt haben will. Vielmehr ist die EnBW stets allen Zweifeln und Fragen im Zusammenhang mit der Beherrschung dieses theoretischen Kühlmittelverluststörfalls intensiv und aktiv nachgegangen und tut dieses auch weiterhin. Dieses Vorgehen wurde dem baden-württembergischen Umweltministerium (UVM) in mehreren Gesprächen und Schreiben umfassend dargestellt. Diese Darstellungen liegen seitdem auch dem BMU vor. Es bestand und besteht Einvernehmen mit dem UVM als Aufsichtsbehörde, dass zu keinem Zeitpunkt Zweifel an der sicheren Beherrschung des hier theoretisch unterstellten Kühlmittelverluststörfalls bestand. Als dann im Januar 2005 zusätzliche Fragen, auch vom Anlagenhersteller, nicht gesichert beantwortet werden konnten, traf KKP unverzüglich zusätzliche geeignete Sicherheitsmaßnahmen und informierte umgehend die Aufsichtsbehörde. Sowohl das UVM wie auch das BMU haben ausdrücklich erklärt, dass mit diesen Maßnahmen der theoretisch angenommene Kühlmittelverluststörfall unter allen Umständen sicher beherrscht werden kann. Die EnBW kann belegen, von Anfang an die Untersuchung der theoretischen Fragen und die Aufklärung des Sachverhalts stets aktiv vorangetrieben zu haben. Die Sicherheit beim Betrieb der Anlage hatte dabei immer höchste Priorität. Der Vorwurf des Bundesumweltministeriums, die EnBW habe erst aufgrund staatsanwaltschaftlichen Drucks gehandelt, ist völlig aus der Luft gegriffen. Der Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg wurde darüber hinaus bekanntlich in den letzten Monaten durch die internationale Atomenergiebehörde (IAEA) einer intensiven Bewertung unterzogen und sehr positiv beurteilt. Der jetzt erfolgte Vorstoß des von dem Gedanken an den Atomausstieg getriebenen Bundesumweltministeriums steht im deutlichen Widerspruch zu diesem Expertenurteil.

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