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Ergänzender Sachstand zum Gemeinschaftskernkraftwerk Neckar (GKN)

Vertiefende Recherche bringt weitere Erkenntnis
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Karlsruhe. Vertiefende Recherchen zum meldepflichtigen Ereignis im Gemeinschaftskernkraftwerk Neckar (GKN), in dessen Folge eine geringe Menge leicht radioaktiv kontaminiertes Wasser in den Neckar gelangte, haben offengelegt, dass ebenfalls flüssige, ölhaltige Abfälle in der Maschinenhausentwässerung des Kraftwerks durch dieses Wasser leicht kontaminiert wurden. Während dieser Sachverhalt erst jetzt in der radiologischen Auswertung einer sogenannten Rückstellprobe erkannt wurde, sind die flüssigen Abfälle mittels eines LKW zur Entsorgung abtransportiert worden. Die kontaminierte Menge betrug rund 2 Megabecquerel und war damit äußerst gering. Der Tankwagen wurde beim Verlassen der Kraftwerksanlage vorschriftsgemäß ausgemessen. Die Schleusenmessung ergab jedoch keine Messwerte oberhalb der natürlichen Aktivität, sodass beim Abfahren der flüssigen Abfälle die nun festgestellte Kontamination nicht ersichtlich war. Das Umweltministerium Baden-Württemberg und die beteiligten Unternehmen sind informiert und die Entsorgung gestoppt. Zur Zeit wird geprüft, ob über dem bis jetzt beschrittenen Entsorgungsweg unerkannt geringfügige Mengen an Radioaktivität in die Umwelt gelangt sind. Eine Gefahr für Mensch und Umwelt bestand nicht.

Anders als bei dem auf genehmigten Abfluss in den Neckar gelangten Wasser wäre hier - weil kein vorab genehmigter Entsorgungsweg - dafür eine gesonderte behördliche Freigabe erforderlich gewesen. Ihr hätte wegen der Geringfügigkeit der Kontamination im Prinzip nichts im Wege gestanden, allerdings ist aufgrund der sehr späten Erkenntnis die dafür nötige Antragstellung unterblieben, was eindeutig ein handhabungstechnischer wie rechtlicher Fehler war.

Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG folgert aus diesen neuen Erkenntnissen - wie aus dem gesamten Vorgang überhaupt - strengste Konsequenzen für sich selbst.

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