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Erstmals nach über 1 ½ Jahren: EnBW-Strompreise steigen zum 1. August leicht an

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Gas-Grundversorgung: Neue Tarifstruktur entlastet viele Kunden

Stuttgart/Karlsruhe. Über eineinhalb Jahre konnte die EnBW Energie Baden-Württemberg AG ihre Preise für die wichtigsten Haushalts-Stromtarife stabil halten. Veränderte staatliche Rahmenbedingungen machen zum 1. August 2012 eine leichte Preiserhöhung notwendig.

Ursache für die Preismaßnahme ist zum einen die von der Bundesregierung neu eingeführte Umlage, mit der die Verbraucher die Entlastung energieintensiver Betriebe von den Netzentgelten mittragen. Diese Umlage nach § 19 der Stromnetzentgeltverordnung beträgt für Privatkunden derzeit 0,18 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh)*. Darüber hinaus wurde bereits zum 1. Januar 2012 die Umlage zur Förderung der erneuerbaren Energien (EEG-Umlage) leicht auf 4,27 ct/kWh* erhöht. Schließlich sind auch die staatlich regulierten Netzentgelte auf breiter Front gestiegen.

Unter Berücksichtigung aller Faktoren steigt der Verbrauchspreis pro Kilowattstunde im Grundversorgungstarif „EnBW Komfort“ zum 1. August von 24,73 auf 25,45 Cent. Das bedeutet für einen Haushalt mit zwei bis drei Personen und einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 2.900 Kilowattstunden eine Mehrbelastung von 1,75 Euro im Monat und entspricht einem Anstieg um 2,6 Prozent.

Neuer Gas-Grundversorgungstarif: transparenter und verständlicher

Das Preisniveau bei den wichtigsten Gastarifen der EnBW bleibt weiterhin stabil. Grundlegend neu gestaltet wird zum 1. August der Gas-Grundversorgungstarif „EnBW ErdgasPlus“. Für die Kunden wird der Tarif deutlich transparenter und verständlicher; zudem erhöht sich für Vielverbraucher der Anreiz zum Energiesparen. Für die EnBW ist die Umstellung insgesamt mit keinen zusätzlichen Erlösen verbunden.

Bislang durchläuft der Verbrauchspreis pro Kilowattstunde beim gleichen Kunden mehrere Preiszonen und sinkt mit zunehmendem Verbrauch. In Zukunft gibt es nur noch einen einheitlichen Verbrauchspreis; der Grundpreis erhält gegenüber dem Verbrauchspreis ein höheres Gewicht.

Für rund zwei Drittel der Kunden – in der Regel solche, die ihre Wohnung oder ihr Haus mit Gas heizen – sinken zudem die Kosten. Am stärksten werden dabei kleine Wohneinheiten entlastet, zum Beispiel eine Zweizimmerwohnung mit rund 8.000 kWh Jahresverbrauch um rund 6,8 Prozent. Mehrkosten kommen zum einen auf Kunden mit einem extrem geringen Verbrauch (unter 2.000 kWh) zu, die zum Beispiel nur mit Gas kochen. Gleiches gilt für Haushalte, die gar keinen Verbrauch haben und sich den Gasanschluss nur als Reserve gelegt haben. Die zusätzliche Belastung liegt für diese Kundengruppen zwischen 0,75 und 6,16 Euro im Monat. Zum anderen entstehen für Kunden mit sehr hohem Gasverbrauch von über 23.000 kWh Mehrkosten zwischen 1 und 6 Prozent.

Mit der Umstellung wird auch die Abrechnung im wichtigen Gas-Grundversorgungstarif übersichtlicher: Sie wird nicht mehr nach vier Preiszonen aufgeschlüsselt, sondern basiert auf dem neuen, einheitlichen Verbrauchspreis. So können die Kunden ihren Verbrauch besser nachvollziehen und steuern.

*Alle Zahlenwerte sind Brutto-Werte. Die Umlagen werden häufig als Netto-Werte dargestellt: EEG-Umlage: 3,592 ct/kWh; NEV-Umlage: 0,151 ct/kWh).

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