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Fehlverhalten im Kernkraftwerk Philippsburg: EnBW prüft Anordnung des Umweltministeriums zum Betrieb von KKP 2 – die lückenlose Aufarbeitung des Sachverhalts hat oberste Priorität

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Karlsruhe. Die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) hat von der Aufsichtsbehörde (Umweltministerium Baden-Württemberg) die bereits angekündigte Anordnung zum Betrieb von Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 2) erhalten. Demnach darf KKP 2 nach Ende der aktuellen Revisionsarbeiten erst wieder ans Netz gehen, wenn die in der Anordnung genannten Bedingungen erfüllt sind. Diese stehen im Zusammenhang mit der Aufarbeitung des Fehlverhaltens von drei Mitarbeitern eines externen Dienstleisters bei der Prüfung von Messeinrichtungen (siehe Pressemitteilungen vom 13. und 18. April 2016).

Für die EnKK hat weiterhin oberste Priorität, den gesamten Sachverhalt lückenlos und transparent aufzuarbeiten.

› Die EnKK betreibt Aufklärung, indem sie die Prüfungen, die durch die drei externen Mitarbeiter zuletzt durchgeführt wurden, alle neu bewertet.

› Außerdem bewertet die EnKK alle aktuell durchgeführten Prüfungen beider Blöcke in Philippsburg, die für die Sicherheit relevant sind, egal ob die drei externen Mitarbeiter daran beteiligt waren oder nicht.

› Die EnKK hat eine umfassende ganzheitliche Analyse begonnen, um möglichst alle Ursachen und beitragenden Faktoren für das Fehlverhalten zu ermitteln.

› Die EnKK hat bereits Sofortmaßnahmen ergriffen, die ein erneutes Auftreten des aufgedeckten Fehlverhaltens vermeiden. Überdies wird parallel zur Aufklärung bereits an weiteren Maßnahmen gearbeitet.

› Zudem geht das Unternehmen bei der Aufarbeitung aus eigener Motivation über die Anforderungen der Behörde hinaus und bewertet systematisch auch die vergleichbaren Prüfungen, die an den weiteren Standorten in Neckarwestheim und Obrigheim durchgeführt wurden. Entsprechend wird die EnKK auch die Maßnahmen übergreifend in allen Anlagen und an allen Standorten umsetzen.

Die atomrechtlichen Aspekte der Anordnung wird die EnKK prüfen und bewerten.

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