GKN I: Defekt an einem elektrischen Bauteil einer Armatur behoben
Im Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN I) konnte beim routinemäßigen Nachjustieren des Kühlmittel-Durchflusses für das Brennelement-Lagerbecken eine Armatur nicht wie vorgesehen eingestellt werden. Die Ursache hierfür war ein Defekt an einem zugehörigen elektrischen Bauteil. Der Defekt wurde umgehend behoben.
Die Armatur dient neben dem Einstellen des Kühlmittel-Durchflusses für das Brennelement-Lagerbecken auch der Regelung der Nachkühlung der Anlage. Diese Funktionen waren durch redundante Armaturen jederzeit gewährleistet.
Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat das Ereignis fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und es vorläufig in die Kategorien N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Es liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.
Der Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 840 Megawatt. Die Anlage ging 1976 in Betrieb und hat im Jahr 2007 über fünf Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.