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1441096200000 | Meldepflichtiges Ereignis

GKN I: Defekt an einem Zuluftventilator im Notstromdieselgebäude

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Im abgeschalteten Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN I) wurde ein Defekt an einem Zuluftventilator eines Raumbereichs des Notstromdieselgebäudes festgestellt. Als Ursache konnte eine gelöste Spannhülse, die der axialen Fixierung der Welle dient, identifiziert werden. Der Zuluftventilator ist Teil des Belüftungssystems einer Redundanz des Notstromdieselgebäudes. Die Funktion des Notstromaggregats war nicht beeinträchtigt. Der Defekt am Zuluftventilator wurde behoben. Die anschließende Funktionsprüfung konnte erfolgreich abgeschlossen werden.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor, der 1976 in Betrieb genommen wurde. Infolge einer von der Bundesregierung im Rahmen der Energiewende beschlossenen Änderung des Atomgesetzes wurde der Leistungsbetrieb von GKN I im Jahr 2011 eingestellt. Die Anlage befindet sich nunmehr im sogenannten Nachbetrieb. Die EnBW Kernkraft GmbH bereitet derzeit die Stilllegung und den Abbau der Anlage vor.

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