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1434438900000 | Meldepflichtiges Ereignis

GKN I: Defekt an einer Beckenkühlpumpe

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Im abgeschalteten Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN I) wurde ein Defekt an einer Beckenkühlpumpe festgestellt. Die Pumpe wurde daraufhin umfassend geprüft und wieder instand gesetzt. Die anschließende Funktionsprüfung konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Die Ursache für den Defekt wird untersucht.

Die Pumpe ist Teil des Beckenkühlsystems, das für die Umwälzung von Kühlmittel im internen Brennelement-Lagerbecken sorgt. Diese Funktion wird auch durch zwei weitere, redundant vorhandene Pumpen gewährleistet.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor, der 1976 in Betrieb genommen wurde. Infolge einer von der Bundesregierung im Rahmen der Energiewende beschlossenen Änderung des Atomgesetzes wurde der Leistungsbetrieb von GKN I im Jahr 2011 eingestellt. Die Anlage befindet sich nunmehr im sogenannten Nachbetrieb. Die EnBW Kernkraft GmbH bereitet derzeit die Stilllegung und den Abbau der Anlage vor.

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