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1376044200000 | Meldepflichtiges Ereignis

GKN I: Defekte Sicherung an einer Elektronikbaugruppe

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Im abgeschalteten Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN I) wurde bei Prüftätigkeiten eine defekte Sicherung festgestellt. Die Sicherung gehört zu einer Elektronikbaugruppe, die ein Ventil des Frischdampfkreislaufes steuert. Über dieses Ventil wurde während der Betriebsphase bei Bedarf Frischdampf abgeblasen. Im abgeschalteten Anlagenzustand hat das Ventil keine Funktion mehr.

Der Austausch der Sicherung ist bereits vorbereitet.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat die Befunde fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und sie vorläufig in die Kategorien N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Sie liegen damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Die Befunde hatten keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor, der 1976 in Betrieb genommen wurde. Infolge der von der Bundesregierung beschlossenen Änderung des Atomgesetzes im Rahmen der Energiewende (Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes) wurde der Betrieb 2011 eingestellt. Die Anlage befindet sich nunmehr im sogenannten Nachbetrieb. Die EnBW Kernkraft GmbH bereitet die Stilllegung und den Abbau der Anlage vor.

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