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1438942200000 | Meldepflichtiges Ereignis

GKN I: Geringfügige Undichtigkeit an einer Kühlwasserleitung eines Notstromaggregats

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Im abgeschalteten Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN I) ist während einer planmäßigen Funktionsprüfung an einem Notstromaggregat eine geringfügige Undichtigkeit an einer Kühlwasserleitung des Aggregats festgestellt worden. Die Funktion des Notstromaggregats war durch die geringfügige Undichtigkeit nicht beeinträchtigt. Es stand jederzeit in vollem Umfang zur Verfügung. Darüber hinaus wäre die Notstromversorgung zusätzlich auch durch weitere, redundante Aggregate gewährleistet gewesen. Die betroffene Stelle wurde umgehend abgedichtet. Die Reparatur erfolgt durch Austausch des betroffenen Rohrleitungsabschnitts.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor, der 1976 in Betrieb genommen wurde. Infolge einer von der Bundesregierung im Rahmen der Energiewende beschlossenen Änderung des Atomgesetzes wurde der Leistungsbetrieb von GKN I im Jahr 2011 eingestellt. Die Anlage befindet sich nunmehr im sogenannten Nachbetrieb. Die EnBW Kernkraft GmbH bereitet derzeit die Stilllegung und den Abbau der Anlage vor.

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