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1345715280000 | Meldepflichtiges Ereignis

GKN I: Geringfügige Undichtigkeit an einer Rohrleitung

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Im abgefahrenen Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN I) wurde bei einer Routinekontrolle eine geringfügige Undichtigkeit an einer Schweißnaht einer Abwasserleitung festgestellt.

Die Leitung wurde daraufhin abgesperrt. Der betroffene Rohrleitungsbereich wird instandgesetzt. Die Systemfunktion ist durch einen parallelen Rohrleitungsstrang jederzeit gewährleistet.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat das Ereignis fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und es vorläufig in die Kategorien N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Es liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor, der 1976 in Betrieb genommen wurde. Infolge der von der Bundesregierung beschlossenen Änderung des Atomgesetzes im Rahmen der Energiewende (Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes) wurde der Betrieb 2011 eingestellt.

Weitere, grundlegende Informationen zu Meldepflichtigen Ereignissen finden Sie auf den Internet-Seiten der EnBW Kernkraft GmbH

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