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1356080400000 | Meldepflichtiges Ereignis

GKN I: Geringfügige Undichtigkeit im Kühlwasserkreislauf des Abwasseraufbereitungssystems

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Im abgefahrenen Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN I) wurde durch die routinemäßige Überwachung eine geringfügige Undichtigkeit im Kühlwasserkreislauf des Abwasseraufbereitungssystems festgestellt.

Der Kühlwasserkreislauf kühlt das Aufbereitungssystem, in dem nukleare Abwässer kontrolliert verdampft werden. Dieser Kühlwasserkreislauf enthält Deionat (vollentsalztes Wasser) und keine radioaktiven Bestandteile. Da der Druck im Kühlwasserkreislauf höher ist als im Abwasseraufbereitungssystem, gelangt über die Undichtigkeit nur Deionat zum Abwasser. Ein umgekehrtes Eindringen von Abwasser in den Kühlwasserkreislauf ist aufgrund der Druckdifferenz ausgeschlossen. Es ist keine Radioaktivität ausgetreten.

Das Abwasseraufbereitungssystem befindet sich im Hilfsanlagengebäude und gehört damit zum Kontrollbereich der Anlage.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat das Ereignis fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und es vorläufig in die Kategorien N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Es liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor, der 1976 in Betrieb genommen wurde. Infolge der von der Bundesregierung beschlossenen Änderung des Atomgesetzes im Rahmen der Energiewende (Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes) wurde der Betrieb 2011 eingestellt.

Weitere, grundlegende Informationen zu Meldepflichtigen Ereignissen finden Sie auf den Internet-Seiten der EnBW Kernkraft GmbH

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