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1292932020000 | Meldepflichtiges Ereignis

GKN I: Undichtigkeit an einer Armatur des Zwischenkühlsystems

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Im Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN I) wurde während der Revision – also bei abgeschalteter Anlage – im Rahmen von Prüfarbeiten eine Undichtigkeit an einer Absperrarmatur des Zwischenkühlsystems festgestellt. Die Absperrarmatur wurde daraufhin repariert und ihre Dichtheit nachgewiesen. Das Zwischenkühlsystem dient unter anderem der Wärmeabfuhr aus dem Primärkreislauf bei abgeschalteter Anlage. Die Funktion des Zwischenkühlsystems war jederzeit gewährleistet.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat das Ereignis fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und es in die Kategorien N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Es liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 840 Megawatt. Die Anlage ging 1976 in Betrieb und hat im Jahr 2009 fast fünf Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.

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