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1251358080000 | Meldepflichtiges Ereignis

GKN II: Befunde an Absaugeleitungen eines Entwässerungssystems

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Im Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN II) wurden bei der zur Zeit laufenden Revision – also bei abgeschalteter Anlage – im Zuge einer geplanten Kontrolle minimale Risse an Absaugeleitungen eines Entwässerungssystems festgestellt. Die betroffenen Leitungsabschnitte werden noch während der laufenden Revision ausgetauscht.

Die Absaugeleitungen führen gezielt Flüssigkeit aus Dichtungen von Hauptkühlmittelpumpen bzw. von einem Ventil des Druckhalters ab. Die Funktion des Entwässerungssystems war jederzeit gewährleistet.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat die Befunde fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und den Vorgang vorläufig in die Kategorien N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Die Befunde haben keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 1.400 Megawatt. Die Anlage ging 1989 in Betrieb und hat im Jahr 2008 rund elfeinhalb Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.

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