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1401889500000 | Meldepflichtiges Ereignis

GKN II: Befunde an ausgetauschten elektronischen Baugruppen

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Im Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN II) ist beim planmäßigen Austausch von elektronischen Baugruppen festgestellt worden, dass einzelne dieser ausgetauschten Baugruppen Funktionseinschränkungen aufweisen. Die Baugruppen dienen unter anderem der elektronischen Weitergabe von Informationen aus Sicherheitssystemen der Anlage an die Kraftwerkswarte. Diese Informationsweitergabe war bei den betroffenen Baugruppen eingeschränkt. Auf die Funktion der Sicherheitssysteme selbst hatte dies keinerlei Auswirkungen. Der Informationsfluss zur Kraftwerkswarte war durch redundante Anzeigen jederzeit uneingeschränkt gewährleistet. Der ohnehin geplante Austausch vergleichbarer Baugruppen wird fortgesetzt.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat die Befunde fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und sie vorläufig in die Kategorien N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Sie liegen damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Die Befunde hatten keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 1.400 Megawatt. Die Anlage ging 1989 in Betrieb und hat im Jahr 2013 rund elf Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.

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