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GKN II: Fehlerhaftes Öffnen eines 10 kV-Schalters in der Eigenbedarfsversorgung und Befunde an Halterungen von Speisewasserleitungen

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Im Block II des Gemeinschaftskernkraftwerks Neckar sind in der derzeit stattfindenden Jahresrevision die nachfolgend beschriebenen meldepflichtigen Ereignisse aufgetreten: Im Rahmen von routinemäßigen Prüfungen der Umschaltautomatik des elektrischen Eigenbedarfs öffnete der 10 kV-Einspeiseschalter einer Eigenbedarfsschiene nach erfolgter Umschaltung vom Hauptnetz auf das Reservenetz fehlerhaft. Dadurch kam es in einem Strang des Sicherheitssystems bestimmungsgemäß zum automatischen Start des Notstromdiesels und zur Übernahme der Stromversorgung durch den Notstromdieselgenerator. Die fehlerhafte Auslösung war technisch bedingt. Als Ursache wurde ein bei den Prüfungen verwendetes Messgerät ermittelt. Bei routinemäßigen Prüfungen wurden Befunde an einer Halterung der Speisewasserleitung eines Dampferzeugers festgestellt. Daraufhin durchgeführte Überprüfungen der Speisewasserleitungen der übrigen Dampferzeuger ergaben an zwei weiteren Halterungen vergleichbare Befunde. Die festgestellten Befunde hatten weder Auswirkungen auf die Funktion der Halterungen noch auf die Speisewasserleitungen. Die betroffenen Halterungen wurden instand gesetzt. Als Ursache wurden dynamische Vorgänge bei der Inbetriebnahme der Speisewasserleitungen nach vorangegangenen Anlagenstillständen ermittelt, die zukünftig durch Optimierung der Fahrweise vermieden werden. Beide Ereignisse hatten keine Auswirkungen auf Personen, die Anlage oder die Umgebung.

Die Ereignisse sind meldepflichtig und werden in Kategorie N (Normalmeldung), INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung), eingestuft.

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