GKN II: Geringfügiger Korrosionsbefund an einem noch nicht eingesetzten Steuerelement
Im Zuge einer systematischen Überprüfung wurde an einem Steuerelement, das für den Einsatz in Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN II) vorgesehen war, eine geringfügige Korrosion festgestellt. Das Steuerelement wurde in Neckarwestheim bislang nicht im Reaktor eingesetzt, sondern befand sich als Ersatzteil im Lager.
Die festgestellte Korrosion hätte keine Auswirkungen auf die sicherheitstechnische Funktion des Steuerelementes gehabt. Trotzdem wird das Element rein vorsorglich nicht zum Einsatz kommen. Die Ursache der Korrosion wird derzeit untersucht. Die Überprüfung der Steuerelemente wird fortgesetzt.
Steuerelemente werden in die Brennelemente des Reaktorkerns hineingeschoben bzw. aus ihnen herausgezogen. Sie regeln auf diese Weise die Reaktorleistung bzw. schalten den Reaktor ab.
Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorien N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hat keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.
Der Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 1.400 Megawatt. Die Anlage ging 1989 in Betrieb und hat im Jahr 2008 rund elfeinhalb Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.