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1444139100000 | Meldepflichtiges Ereignis

GKN II: Messumformer nicht spezifikationsgerecht

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Im Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN II), der derzeit zur Durchführung der Jahresrevision abgeschaltet ist, wurde festgestellt, dass ein Messumformer eine abweichende Ausführung gegenüber der Spezifikation aufweist. Der betroffene Messumformer wurde gegen ein spezifikationsgerechtes Gerät getauscht. Anlässlich des Befundes wurden umgehend alle gleichartigen Messumformer mit entsprechender Anforderung geprüft. Diese Überprüfung verlief ohne weiteren Befund.

Der Messumformer dient der Überwachung des Luftdrucks des Sicherheitsbehälters der Anlage, der die Einrichtungen des Primärkreislaufs umschließt. Diese Funktion war durch fünf weitere Messumformer jederzeit gewährleistet.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorien N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 1.400 Megawatt. Die Anlage ging 1989 in Betrieb und hat im Jahr 2014 über elf Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.

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