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1342090620000 | Meldepflichtiges Ereignis

GKN II: Nicht erfolgte Weitergabe von Signalen an Armaturen

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Im Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN II) wurde im Rahmen einer wiederkehrenden Prüfung festgestellt, dass an zwei Armaturen Signale nicht übermittelt wurden. Die beiden Armaturen befinden sich in einem Strang des viersträngigen, zusätzlichen Systems zur Bespeisung der Dampferzeuger.

Ursache hierfür war eine defekte Signalverstärkungsbaugruppe. Sie wurde getauscht. Anschließend konnte die Prüfung erfolgreich durchgeführt werden.

Die Funktion zur zusätzlichen Bespeisung der Dampferzeuger war durch die drei anderen Stränge jederzeit gewährleistet.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat das Ereignis fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und es vorläufig in die Kategorien N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Es liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 1.400 Megawatt. Die Anlage ging 1989 in Betrieb und hat im Jahr 2010 rund elf Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.

Weitere, grundlegende Informationen zu Meldepflichtigen Ereignissen finden Sie auf den Internet-Seiten der EnBW Kernkraft GmbH.

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