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1302521880000 | Meldepflichtiges Ereignis

GKN II: Wanddickenschwächung eines Entlüftungsrohrs im nicht-nuklearen Bereich

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Im Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN II) wurde bei einer geplanten Prüfung eine lokal begrenzte Wanddickenschwächung eines Entlüftungsrohrs einer Frischdampfleitung im nicht-nuklearen Bereich der Anlage festgestellt. Die erforderliche Wanddicke des Rohrs ist weiterhin gegeben. Es wird in der nächsten Revision vorsorglich ausgetauscht.

Das betroffene Rohr dient insbesondere bei Prüfarbeiten während einer Revision der Be- oder Entlüftung des mit der Frischdampfleitung verbundenen Dampferzeugers. Block II verfügt insgesamt über vier Dampferzeuger.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Sachverhalt fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorien N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Sachverhalt hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 1.400 Megawatt. Die Anlage ging 1989 in Betrieb und hat im Jahr 2010 rund elf Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.

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