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Kernkraftwerk Neckarwestheim: Neu-Einstufung eines Meldepflichtigen Ereignisses nach Abschluss einer tiefergehenden Analyse

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Karlsruhe. Die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) hat ein Meldepflichtiges Ereignis, das während der Revision von Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN II) im Jahr 2013 aufgetreten war, neu eingestuft und darüber die Aufsichtsbehörde – das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg – informiert.

Zum technischen Sachverhalt

Im vergangenen Jahr war während der Revision von GKN II bei betrieblichen Prüfungen festgestellt worden, dass die revisionsbedingt vorgenommene Arretierung für eine Armatur nicht aufgehoben worden war. Die Armatur gehört zu einem Teilsystem, mit dem im Bedarfsfall Wasser in den Reaktorkühlkreislauf eingespeist werden kann. Noch vor dem Wiederanfahren der Anlage war die Arretierung im Zuge der betrieblichen Prüfung entfernt worden. Die Arretierung war für Arbeiten während der Revision erforderlich. Im Anforderungsfall hätte die Arretierung allenfalls zu einer verzögerten Einspeisung in den Reaktorkühlkreislauf geführt. Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Zur Einstufung als Meldepflichtiges Ereignis

Der Vorgang war von der EnKK fristgerecht gemeldet und am 24. Oktober 2013 öffentlich kommuniziert worden. Damals war das Ereignis in Übereinstimmung mit der Aufsichtsbehörde vorläufig in die Meldekategorien E (Eilmeldung) und INES 0 („keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung“) eingeordnet worden. Gleichzeitig hat die EnKK mit einer vertiefenden, ganzheitlichen Ereignisanalyse begonnen. Nach Abschluss dieser Analyse hat die EnKK nun entschieden, die Einordnung auf der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES) von 0 auf 1 („Störung“) zu ändern. INES 1 ist die unterste Stufe der Skala.

An der Einschätzung der sicherheitstechnischen Bedeutung des Sachverhalts hat sich im Rahmen der Analyse nichts geändert. Allerdings sind bei der Analyse Fehler von Mitarbeitern festgestellt worden, die den Ablauf damals begünstigt haben. Die Identifikation solcher Fehler sind Sinn und Zweck der vertiefenden Analyse, weil dadurch die Möglichkeit besteht, sie in Zukunft zu vermeiden. Das INES-Reglement wird von der EnKK dahingehend interpretiert, dass das erwähnte Analyseergebnis Anlass für eine Neu-Einstufung des Vorgangs ist. Damit handelt die EnKK konsequent sicherheitsgerichtet entsprechend ihrer Grundsätze zur Sicherheitskultur.

Zum Block Neckarwestheim II

Der Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 1.400 Megawatt. Die Anlage ging 1989 in Betrieb und hat im Jahr 2013 rund elf Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.

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