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1482311859000 | Meldepflichtiges Ereignis

Kernkraftwerk Philippsburg: Block 2 wurde vorsorglich für Reparaturarbeiten abgefahren

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Philippsburg. Der Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 2) wurde in der vergangenen Nacht für Reparaturarbeiten abgefahren. Zuvor war festgestellt worden, dass einzelne Halterungen von Lüftungskanälen defekt sind, die der Belüftung von zwei der vier Notspeisesysteme von KKP 2 dienen. Der Betreiber der Anlage, die EnBW Kernkraft GmbH, hat daraufhin vorsorglich und sicherheitsgerichtet entschieden, KKP 2 vom Netz zu nehmen und die Halterungen zu reparieren. Außerdem werden alle vergleichbaren Halterungen am Standort überprüft. Bislang gibt es keine Erkenntnisse, dass es am Standort Neckarwestheim vergleichbare Halterungen gibt.

Während des Stillstands der Anlage werden außerdem – wie ohnehin für Ende Dezember geplant – Brennelemente ausgetauscht. Diese Maßnahme dient dem optimierten Einsatz von Kernbrennstoff. Nach Abschluss der Reparaturarbeiten und des Brennelemente-Wechsels wird KKP 2 im neuen Jahr wieder ans Netz gehen.

Zu den defekten Halterungen

Die defekten Halterungen wurden gestern im Zuge eines Routinerundgangs in einem Anlagengebäude festgestellt. In dem Gebäude befinden sich – räumlich getrennt – die vierfach vorhandenen Notspeisesysteme von KKP 2. Die Systeme kommen nur bei Bedarf zum Einsatz und können dann als zusätzliche Kühlung des Reaktors fungieren. Diese vier Notspeisesysteme sind technisch intakt. Defekt sind bei zwei der vier Systeme die Halterungen von Kanälen, die zur Belüftung der Systeme dienen. Erste Untersuchungen deuten auf einen Material- oder Fertigungsfehler hin, die genaue Ursachenklärung dauert jedoch noch an.

Die EnBW hat die Aufsichtsbehörde über den Befund und das Abfahren der Anlage informiert. Als Betreiber stuft die EnBW den Befund vorläufig in die Kategorie E (Eilmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) ein und wird diese Meldung auch formal fristgerecht an die Behörde übermitteln. Der Befund liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Er hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Über KKP 2 und die Kernkraftwerke der EnBW

Der Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 1.468 Megawatt. Die Anlage ging 1984 in Betrieb und hat im Jahr 2016 rund 10,5 Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.

Betrieben wird KKP 2 von der EnBW Kernkraft GmbH (EnKK). Die EnKK steht für Sicherheit bei Betrieb und Nachbetrieb sowie bei Stilllegung und Abbau der Kernkraftwerke in Baden-Württemberg. In Neckarwestheim und Philippsburg produziert die EnKK mit jeweils einem Kernkraftwerk Strom (GKN II und KKP 2). Spätestens Ende 2019 endet der Leistungsbetrieb von KKP 2, spätestens Ende 2022 der von GKN II. Danach soll mit dem sicheren Rückbau dieser Anlagen zügig begonnen werden. Die erforderlichen Anträge hat die EnBW im Juli 2016 eingereicht. An beiden Standorten befindet sich jeweils eine weitere Anlage, die keinen Strom mehr erzeugt (GKN I und KKP 1). Die von der EnBW beantragten Stilllegungs- und ersten Abbaugenehmigungen für diese abgeschalteten Blöcke werden für Anfang 2017 erwartet. Liegen sie vor, kann mit dem Rückbau von GKN I und KKP 1 begonnen werden. Am Standort Obrigheim macht der Abbau des dortigen Kernkraftwerks seit dem Jahr 2008 gute Fortschritte.

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Update 28.12.2016:

EnBW ermittelt Ursache für Befund in Block 2 und leitet Instandsetzungsarbeiten ein. Aufgrund der beschriebenen Erkenntnisse wird der Befund nunmehr vorläufig als Sofortmeldung (Kategorie S) und weiterhin vorläufig in INES 1 eingestuft.
Hier geht´s zur Pressemitteilung.

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EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Durlacher Allee 93
76131 Karlsruhe
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Update 22.12.2016:

Die EnBW hat die gestern vorgenommene vorläufige formale Einstufung des Befunds im Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 2) im Rahmen der weiteren Untersuchung heute von INES 0 auf INES 1 angepasst. Die Bewertung des technischen Sachverhalts bleibt hingegen unverändert.
Hier geht´s zur Pressemitteilung.