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1474621200000 | Meldepflichtiges Ereignis

KKP 1: Beeinträchtigung der automatischen Löschwasserversorgung

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Der Betreiber des abgeschalteten Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 1), die EnBW Kernkraft GmbH, hat aufgrund einer vorübergehenden Beeinträchtigung der automatischen Löschwasserversorgung am Standort eine Meldung an die Aufsichtsbehörde übermittelt, die in die untersten Meldekategorien eingestuft wurde. Nachfolgend ist die erste Information zu diesem Sachverhalt dokumentiert und anschließend eine ergänzende, die auf weiteren Analyseergebnissen basiert.

KKP 1: Fehlstellung von Armaturen des Löschwassersystems

Im abgeschalteten Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 1) ist bei einer geplanten Routineprüfung festgestellt worden, dass drei Armaturen des Löschwassersystems fehlerhaft geschlossen waren. Die Armaturen wurden umgehend geöffnet. Eine anschließende Prüfung des gesamten Löschwassersystems ergab, dass alle übrigen Armaturen richtig eingestellt waren. Die Ursache für die Fehlstellung der drei Armaturen wird noch geklärt.

Die Löschwassersysteme beider Blöcke am Standort Philippsburg sind miteinander verbunden. Die Löschwasserversorgung hätte trotz der drei geschlossenen Armaturen im Anforderungsfall an jeder Stelle in den Anlagen und auf dem Kraftwerksgelände gewährleistet werden können. Darüber hinaus ist der Brandschutz am Standort mehrfach gestaffelt aufgebaut und wird durch eine Vielzahl von Maßnahmen realisiert. Die Maßnahmen reichen u.a. von baulichen und technischen Vorrichtungen zur Brandschottung über die räumliche Trennung der mehrfach ausgelegten Systeme und Komponenten bis hin zur permanenten Bereitschaft einer eigenen Werkfeuerwehr.

Die geschlossenen Armaturen hatten keine Auswirkungen auf den sicheren Betrieb der Anlagen in Philippsburg. Es liegt jedoch ein systematischer Fehler vor, aus dem der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK), gemäß des geltenden Regelwerks eine Meldepflicht ableitet. Die EnKK hat diesen Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg ist ein Siedewasserreaktor, der 1979 in Betrieb genommen wurde. Infolge einer von der Bundesregierung beschlossenen Änderung des Atomgesetzes im Rahmen der Energiewende wurde der Leistungsbetrieb 2011 eingestellt. Die Anlage befindet sich nunmehr im sogenannten Nachbetrieb. Die EnBW Kernkraft GmbH bereitet die Stilllegung und den Abbau der Anlage vor.

Erweiterung der Meldung

Im Zuge der weiteren Analyse und Aufarbeitung des oben genannten Sachverhalts durch die EnKK haben sich zwischenzeitlich neue Erkenntnisse ergeben. Die EnKK hat deshalb ihre Meldung an die Aufsichtsbehörde bezüglich des Blocks KKP 1 erweitert und zusätzlich eine Meldung für Block KKP 2 übermittelt. Weitere Informationen zur Meldung zu KKP 2 sind der Veröffentlichung vom 4. Oktober 2016 zu entnehmen.

Auf Basis der weiteren Analyse kommt die EnKK zu dem Ergebnis, dass durch die drei geschlossenen Armaturen im Anforderungsfall die automatische Löschwasserversorgung von KKP 1 und KKP 2 beeinträchtigt gewesen wäre. Eine weitere neue Erkenntnis der Analyse ist, dass die Löschwasserversorgung von KKP 1 im Zuge der Störungssuche in einem Teilsegment unterbrochen war. Für beide Blöcke gilt jedoch, dass im Anforderungsfall die Versorgung mit Löschwasser kurzfristig hätte hergestellt werden können.

Die Einstufung des Sachverhalts erfolgt unverändert in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung). Der Befund liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Sachverhalt hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlagen.

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