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1397741400000 | Meldepflichtiges Ereignis

KKP 1: Befund an einer Redundanz des Notstromsystems

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Im abgeschalteten Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 1) erfolgte im Rahmen einer regelmäßigen Routineprüfung an einer Redundanz des Notstromsystems eine automatische Abschaltung eines Notstromaggregats. Das parallel zu dieser Redundanz gehörende Notstromaggregat stand aufgrund einer Undichtigkeit einer Schmierölleitung (siehe meldepflichtiges Ereignis KKP 1: „Undichtigkeit einer Schmierölleitung eines Notstromaggregats“, 17.04.14) nicht zur Verfügung. Der sichere Nachbetrieb der Anlage war durch die reguläre Netzversorgung jederzeit sichergestellt. Im Falle eines unterstellten Netzausfalles, wäre die Stromversorgung über ein weiteres Notstromsystem gewährleistet gewesen.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorien N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg ist ein Siedewasserreaktor, der 1979 in Betrieb genommen wurde. Infolge einer von der Bundesregierung beschlossenen Änderung des Atomgesetzes im Rahmen der Energiewende wurde der Leistungsbetrieb 2011 eingestellt. Die Anlage befindet sich nunmehr im sogenannten Nachbetrieb. Die EnBW Kernkraft GmbH bereitet die Stilllegung und den Abbau der Anlage vor.

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