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1365588000000 | Meldepflichtiges Ereignis

KKP 1: Defekt an der Umlüftung eines Nachkühlsystems

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Im abgeschalteten Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 1) ist ein Defekt an der Umlüftung eines Anlagenraums festgestellt worden, in dem sich der Antriebsmotor der Pumpe eines Nachkühlsystems befindet. Das Nachkühlsystem ist eines von drei redundant vorhandenen Systemen, die jeweils eigenständig die Kühlung des Brennelemente-Lagerbeckens von Block 1 gewährleisten können.

Das Nachkühlsystem hat trotz der defekten Umlüftung seine Kühlfunktion erfüllt. Darüber hinaus hätte ein weiteres der drei Nachkühlsysteme bei Bedarf zur Verfügung gestanden. Das dritte der drei redundanten Systeme ist aufgrund von geplanten Wartungsarbeiten derzeit außer Betrieb. Insgesamt war die Kühlung des Lagerbeckens damit jederzeit gesichert. Die Umlüftung des Anlagenraums wurde kurzfristig repariert. Die Ursache für den Defekt wird untersucht.

Das Vorkommnis hatte keine Auswirkungen auf Personen, die Anlage oder die Umgebung. Jedoch stuft der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, das Vorkommnis als meldepflichtig ein. Auf Basis einer ersten konservativen, sicherheitsgerichteten Abschätzung und zur Wahrung von Fristen wurde das Ereignis zunächst der Kategorie E (Eilmeldung) zugeordnet. Im weiteren Verlauf der Analyse, bei der zusätzliche Detailinformationen berücksichtigt werden konnten, wurde eine Abstufung in die Kategorie N (Normalmeldung) vorgenommen. Hintergrund sind die infolge der Abschaltung von Block 1 verminderten Anforderungen an die Nachkühlsysteme. Auf der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES) wurde das Vorkommnis in die Stufe 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingeordnet, die unterhalb der Skala liegt. Die Aufsichtsbehörde, das baden-württembergischen Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, wurde vom Betreiber fristgemäß innerhalb von 24 Stunden über das Vorkommnis informiert.

Der Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg ist ein Siedewasserreaktor, der 1979 in Betrieb genommen wurde. Infolge der von der Bundesregierung beschlossenen Änderung des Atomgesetzes im Rahmen der Energiewende (Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes) wurde der Betrieb 2011 eingestellt. Die Anlage befindet sich nunmehr im sogenannten Nachbetrieb. Die EnBW Kernkraft GmbH bereitet die Stilllegung und den Abbau der Anlage vor.

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