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1397653200000 | Meldepflichtiges Ereignis

KKP 1: Geringfügige Abweichung bei nicht verwendeten Brennelementen

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Der Hersteller von Brennelementen hat den Betreiber der Anlage, die EnBW Kernkraft GmbH, darüber informiert, dass er bei einigen Brennelementen eine geringfügig niedrigere Anreicherung einzelner Brennstäbe festgestellt hat. Die Brennelemente waren ursprünglich für den Einsatz im inzwischen abgeschalteten Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 1) vorgesehen. Sie wurden jedoch in Philippsburg nicht im Reaktor eingesetzt, sondern befanden sich als Ersatzbrennelemente im Lager und wurden nach der Abschaltung zurück zum Hersteller transportiert.

Die Abweichung der Anreicherung einzelner Brennstäbe wurde in der Herstellung nicht festgestellt. Die vom Betreiber durchgeführte sicherheitstechnische Bewertung ergab, dass die Abweichung auch bei einem hypothetischen Einsatz der Brennelemente im Reaktor keine Auswirkung auf ihre Funktion gehabt hätte.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorien N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hat keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg ist ein Siedewasserreaktor, der 1979 in Betrieb genommen wurde. Infolge einer von der Bundesregierung beschlossenen Änderung des Atomgesetzes im Rahmen der Energiewende wurde der Leistungsbetrieb 2011 eingestellt. Die Anlage befindet sich nunmehr im sogenannten Nachbetrieb. Die EnBW Kernkraft GmbH bereitet die Stilllegung und den Abbau der Anlage vor.

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