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1462887000000 | Meldepflichtiges Ereignis

KKP 2:Abweichende Einstellung eines Grenzwertes bei der Überprüfung einer radiologischen Messeinrichtung festgestellt

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Im Zuge der Aufarbeitung des Fehlverhaltens von drei Mitarbeitern eines externen Dienstleisters führt die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) Prüfungen an radiologischen Messeinrichtungen der Blöcke 1 und 2 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP) vorsorglich nochmals mit einem neu zusammengestellten Prüfteam durch. Dabei wurde bei der Wiederholungsprüfung an einer Messeinrichtung von KKP 2 festgestellt, dass ein Grenzwert falsch eingestellt war. Die Messung selbst funktioniert nachweislich einwandfrei. Die Messeinrichtung ist eine von mehreren Einrichtungen, die die kontrollierte Luftabgabe von KKP 2 überwacht.

Die Überwachungsfunktion der betroffenen Messeinrichtung war aufgrund der ordnungsgemäßen Messung und eines vorgelagerten, in der gleichen Einrichtung korrekt eingestellten Grenzwertes jederzeit gewährleistet. Diese Funktion war zusätzlich auch durch weitere, redundant vorhandene Messeinrichtungen gegeben. Insgesamt ist die Überwachung der Anlage durch ihren mehrstufigen Aufbau und zusätzliche staatliche sowie eigene Messeinrichtungen selbst beim Komplettausfall einzelner Einrichtungen stets gewährleistet.

Der abweichend eingestellte Grenzwert wurde umgehend korrigiert. Die Überprüfung aller vergleichbaren Grenzwerte der radiologischen Messeinrichtungen von KKP 2 bestätigte, dass diese ordnungsgemäß eingestellt sind.

Die abweichende Einstellung des Grenzwertes hätte bei ordnungsgemäßer Durchführung der Prüfung bereits früher erkannt werden können. Die EnKK sieht deshalb das in der Meldeordnung vorgesehene Kriterium der Systematik als erfüllt an und stuft den Vorgang als meldepflichtig ein. Die EnKK wird die Prüfungen und Analysen fortführen und abschließen.

Die Wiederholung der Prüfungen an radiologischen Messeinrichtungen ist Teil der Aufarbeitung des Fehlverhaltens der drei Mitarbeiter des externen Dienstleisters. Die EnKK wird alle Erkenntnisse, die sie auch aus den Wiederholungsprüfungen gewinnt, in die Ableitung von dauerhaften Maßnahmen einfließen lassen, die eine Wiederholung des Fehlverhaltens in Zukunft vermeiden sollen.

Die EnKK hat als Betreiber von KKP 2 den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 1.468 Megawatt. Die Anlage ging 1984 in Betrieb und hat im Jahr 2015 über elf Milliarden Kilowattstunden Strom produziert. Seit dem 8. April 2016 befindet sich KKP 2 in der geplanten Jahresrevision.

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