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1375259400000 | Meldepflichtiges Ereignis

KKP 2: Befund an Verschraubungen von Temperaturmessstellen

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Im Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 2) wurde bei Instandhaltungsarbeiten festgestellt, dass Verschraubungen an Temperaturmessstellen nicht fest angezogen waren. Zur Messung der Temperatur im Kühlmittelkreislauf sind in den Rohrleitungen sogenannte Tauchhülsen vorgesehen. In diese Tauchhülsen werden Messfühler eingesetzt, die mit Überwurfmuttern verschraubt sind. Diese Überwurfmuttern waren vollständig auf dem entsprechenden Gewinde aufgeschraubt, aber nicht fest angezogen.

Die Temperaturmessungen waren hierdurch nicht beeinträchtigt. Darüber hinaus stehen weitere redundante Messstellen zur Verfügung. Die ordnungsgemäße Befestigung der betroffenen Messstellen erfolgt und wird vor dem Wiederanfahren der Anlage abgeschlossen sein.

Die Anlage befindet sich derzeit in Revision und ist vorübergehend für zahlreiche Prüf- und Instandhaltungstätigkeiten abgeschaltet.

Die Befunde haben keine sicherheitstechnische Bedeutung, können jedoch aufgrund ihrer Systematik als meldepflichtig eingestuft werden. Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat die Befunde fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und sie vorläufig in die Kategorien N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Das Ereignis liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Die Befunde hatten keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 1.468 Megawatt. Die Anlage ging 1984 in Betrieb und hat im Jahr 2012 rund elf Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.

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