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1461655800000 | Meldepflichtiges Ereignis

KKP 2: Befunde an Armaturen des Zwischenkühlsystems

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Während der derzeit laufenden Revision im Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 2) wurde bei der Überprüfung des Zwischenkühlsystems an drei Armaturen das Fehlen einzelner Gewindestifte festgestellt. Die Funktion der Gewindestifte war jeweils durch eine zweite Schraubvorrichtung gewährleistet. Anlass für die Überprüfung war ein Befund an einer anderen Armatur des Zwischenkühlsystems. Die Überprüfung wird fortgesetzt.

Das Zwischenkühlsystem ist vierfach redundant aufgebaut und dient der Kühlung nuklearer Komponenten und Systeme. Alle betroffenen Armaturen werden noch während der Revision instand gesetzt. Durch die Prüf- und Instandsetzungsmaßnahmen wird sich die Dauer der Revision verlängern.

Die genannten Befunde hatten keine Auswirkungen auf die sicherheitstechnische Funktion des Zwischenkühlsystems. Die Gesamtheit der Befunde wird jedoch u. a. aufgrund ihrer Systematik als meldepflichtig eingestuft. Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat dies fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und den Vorgang vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Vorgang hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 1.468 Megawatt. Die Anlage ging 1984 in Betrieb und hat im Jahr 2015 über elf Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.

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