KKP 2: Falsch eingestellter Endschalter an einem Ventil
Bei der routinemäßigen Kontrollmessung an einem Durchfluss-Begrenzungsventil in Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg wurde festgestellt, dass sich das Ventil nicht vollständig öffnen ließ. Der ordnungsgemäße Zustand wurde unverzüglich wieder hergestellt. Eine Überprüfung der drei vergleichbaren Ventile ergab keine Beanstandungen. Bei der Ursachenklärung stellte sich heraus, dass nach dem Austausch des Stellantriebs an dem Ventil der Endschalter auf 48 Prozent statt auf 100 Prozent eingestellt wurde. Der Einstellfehler konnte bei einer späteren Prüfung nicht erkannt werden, da die Abweichung im vorgegebenen Toleranzbereich der Prüfanweisung lag. Das betreffende Regelventil hat die Aufgabe, den Förderstrom in den Dampferzeuger auch bei geringem Dampferzeuger-Druck so zu begrenzen, dass eine Überlastung des Notspeisediesels beim Betrieb der Notspeisepumpe verhindert wird. Kurzfristig durchgeführte Nachrechnungen haben ergeben, dass der erforderliche Durchsatz auch bei dem eingestellten Wert gewährleistet war. Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf Personen, die Anlage oder die Umgebung.
Der Betreiber des Kernkraftwerks Philippsburg, die EnBW Energie Baden-Württemberg AG, stuft den Vorfall als meldepflichtig ein. Die Einstufung erfolgt vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung). KKP 2 ist ein Druckwasserreaktor mit 1458 MW Leistung. Die Anlage ging 1984 in Betrieb und hat im Jahr 2003 rund 11,6 Milliarden Kilowattstunden Strom erzeugt.