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1310108820000 | Meldepflichtiges Ereignis

KKP 2: Störung an elektronischen Baugruppen

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Im Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 2) sind über die automatische Überwachung innerhalb weniger Tage Störungen in drei elektronischen Baugruppen des gleichen Typs festgestellt worden, die sich auf die gleiche Ursache – den Defekt eines Bauteils der Baugruppen – zurückführen lassen. Über die betroffenen Baugruppen werden Ventile geschaltet, über die die Öffnung von Armaturen zur Druckentlastung des Frischdampfsystems gesteuert wird. Diese Steuerung ist so ausgelegt, dass die Störung einzelner Baugruppen nicht zu einer Einschränkung der Funktion der Armaturen führen kann. Die Funktion der Armaturen war somit jederzeit gegeben. Die drei betroffenen Baugruppen sowie alle an gleicher Stelle eingesetzten Baugruppen dieses Typs wurden ausgetauscht. Anderweitig eingesetzte vergleichbare Baugruppen werden vorsorglich überprüft und ggf. ausgewechselt.

Der Betreiber von KKP 2, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Sachverhalt fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorien N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Sachverhalt hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 1.468 Megawatt. Die Anlage ging 1984 in Betrieb und hat im Jahr 2010 rund zwölf Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.

Weitere, grundlegende Informationen zu Meldepflichtigen Ereignissen finden Sie auf den Internet-Seiten der EnBW Kernkraft GmbH

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